Dr. Martin Prothmann
Rechtsanwalt, Partner*
Dr. Martin Prothmann
Rechtsanwalt, Partner*
Der erfahrene Immobilienrechtsexperte und Partner Dr. Martin Prothmann ist Co-Head der Praxisgruppe Real Estate und sowohl am Heidelberger Standort als auch im Stuttgarter Projektoffice der Kanzlei tätig. Sein Beratungsfokus liegt auf Immobilientransaktionen, gewerblichem Mietrecht und Asset Management. Darüber hinaus begleitet er Mandanten umfassend in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um Projektentwicklungen, insbesondere an der Schnittstelle zum öffentlichen Baurecht.
Martin Prothmann verfügt über besondere Expertise im Bereich Immobilieninvestitionen und betreut vor allem Projekte im Büro- und Einzelhandelssegment. Zudem besitzt er eine ausgezeichnete Marktkenntnis im Stuttgarter und süddeutschen Immobiliensektor. Seine Beratung zeichnet sich durch die Integration aktueller Entwicklungen in den Bereichen Legal Tech, Digitalisierung und ESG aus, wodurch er seinen Mandanten ganzheitliche und zukunftsorientierte Lösungen bietet.
Schwerpunkte
- Immobilientransaktionen (Asset Deals, Forward Deals, Share Deals)
- Asset Management und Vermietung
- Projektentwicklung
- Öffentliches Baurecht
Auszeichnungen
- Legal 500
Empfohlen für „Immobilienrecht“ (2023)
- Bei GSK Stockmann seit 2022
- Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei im Immobilienwirtschaftsrecht sowie in einer Boutique im öffentlichen Baurecht
- Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Geislingen an der Steige
- Zulassung als Rechtsanwalt (2015)
- Studium an der Universität Tübingen
Sprachen: Deutsch, Englisch
- Prothmann, M. (2022). Inflationsschutz des Vermieters durch Indexierung. Econo Magazin, 4 (September).
- Prothmann, M. (2022). Grüne Mietverträge gewinnen an Bedeutung. Econo Magazin, 3 (Juli).
- Prothmann, M. (o. J.). Mietrecht: Reform des Schriftformgebots – Endlich Rechtssicherheit? ImmobilienReport Metropolregion Rhein-Neckar, 154, 9.
- Prothmann, M. (2020). Vermieter und Mieter müssen sich Schönheitsreparaturen teilen. Legal Tribune Online (LTO), Juli.
- Prothmann, M. (2019). In welchen Fällen hat der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ keine Wirkung. Immobilienanwälte, September.
- Prothmann, M. (2013). Die Wahl des Versammlungsortes – Grundrechtliche Probleme der Nutzung privater öffentlicher Räume zu Versammlungszwecken.
- Bei GSK Stockmann seit 2022
- Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei im Immobilienwirtschaftsrecht sowie in einer Boutique im öffentlichen Baurecht
- Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Geislingen an der Steige
- Zulassung als Rechtsanwalt (2015)
- Studium an der Universität Tübingen
Sprachen: Deutsch, Englisch
- Prothmann, M. (2022). Inflationsschutz des Vermieters durch Indexierung. Econo Magazin, 4 (September).
- Prothmann, M. (2022). Grüne Mietverträge gewinnen an Bedeutung. Econo Magazin, 3 (Juli).
- Prothmann, M. (o. J.). Mietrecht: Reform des Schriftformgebots – Endlich Rechtssicherheit? ImmobilienReport Metropolregion Rhein-Neckar, 154, 9.
- Prothmann, M. (2020). Vermieter und Mieter müssen sich Schönheitsreparaturen teilen. Legal Tribune Online (LTO), Juli.
- Prothmann, M. (2019). In welchen Fällen hat der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ keine Wirkung. Immobilienanwälte, September.
- Prothmann, M. (2013). Die Wahl des Versammlungsortes – Grundrechtliche Probleme der Nutzung privater öffentlicher Räume zu Versammlungszwecken.
Dr. Martin Prothmann
Rechtsanwalt, Partner*