Dr. Martin Prothmann, Rechtsanwalt

Bürokratieabbau durch Wegfall des Schriftformgebots

Das Schriftformgebot von Mietverträgen passt nicht mehr in die digitale Welt. Ein entsprechender Referentenentwurf des Justizministeriums zum Bürokratieabbau ist bereits vorhanden und sieht eine komplette Abschaffung des Schriftformgebots im Gewerbemietrecht vor. Ein Mietvertrag kann demnach formlos geschlossen werden. In einem Interview mit der Immobilien Zeitung schildert unser Anwalt und Partner Dr. Martin Prothmann die Vor- und Nachteile, die sich daraus für Mieter und Vermieter ergeben.     

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