Gewerbemietverträge digital per E-Mail und WhatsApp? – Regierungsentwurf zur Herabstufung des Schriftformerfordernisses zur Textform

Gewerbemietvertrag digital per E-Mail und WhatsApp? – Der Entwurf der Bundesregierung zum sog. Vierten Bürokratieentlastungsgesetz stuft die Schriftform zur Textform im Gewerbemietrecht herab. Gewerbemietverträge sollen danach künftig auch mittels E-Mail, SMS, Messenger geschlossen und geändert werden können. Eine Änderung, die nicht nötig ist, da schon im Status quo Mietverträge digital, d.h. elektronisch signiert werden können. Das Damoklesschwert der Schriftformkündigung wird dadurch nicht abgeschafft. Die Formerleichterung wird zu höherem Prüfungsaufwand und Diskussionen bei Immobilientransaktionen führen. Wie das Ziel der Bürokratieentlastung zu mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit führt.

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