Projektentwicklung

Lösungen skizzieren,
Pläne verwirklichen.

Jede Immobilienprojektentwicklung besteht aus einer Vielzahl von unternehmerischen Überlegungen und Entscheidungen, Planungen und Untersuchungen sowie Vereinbarungen mit allen von der Projektentwicklung betroffenen Stakeholdern. Das erfordert auf der unternehmerischen Seite eine ganzheitliche Befragung aller Schnittstellen und Entscheidungspunkte mit Vorausschau auf die weiteren Folgen, die sich daraus für die Zukunft ergeben, und vor allem mit dem Blick auf alle Wechselwirkungen in dem komplexen Prozess der Entwicklung. Es geht dabei um die Schaffung der wirtschaftlichen Grundlagen für den Einstieg in das Projekt und die Darstellung des Projektes als Produkt für Nutzer und Anleger. Dieser Prozess muss heruntergebrochen werden auf alle beteiligten Arbeitsebenen und Disziplinen.

Mit zunehmender Internationalisierung bedeutet dies, auch rechtlich über die Grenzen hinaus zu denken, um ein nachhaltiges Projekt zu entwickeln – nämlich ein Projekt, das von Beginn an darauf ausgelegt ist, an alle naturgemäß im Laufe des Entwicklungsprozesses aufkommenden neuen Anforderungen – zum Beispiel aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder rechtlicher Änderungen, aber auch geänderter wirtschaftlicher Dispositionen – angepasst zu werden. Dies erfordert neben einer hohen fachlichen Expertise und der Vernetzung der beteiligten rechtlichen Disziplinen ebenso die Fähigkeit, den gesamten Prozess als Jurist, zugleich aber auch als wirtschaftliche Berater mit Blick auf alle Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu verstehen und zu überblicken.

Kompetenzschwerpunkte

Wir beraten Sie zu komplexen Projektentwicklungen mit tiefgreifender Expertise für sämtliche Nutzungsarten. Ob Wohnen, Gewerbe, Gesundheit, Industrie oder Verkehrsinfrastruktur, einschließlich kompletter Quartiers- und Stadtteilentwicklung mit unterschiedlichen Nutzungen – das Team von GSK Stockmann besteht immer aus qualifizierten und erfahrenen Beraterinnen und Beratern. Besondere Schwerpunkte sind neben der Beratung bei der Konversion großflächiger, zusammenhängender innerstädtischer Bereiche die Begleitung der Entwicklung von Büro-

und Wohnprojekten wie von gemischt genutzten Projekten sowie Spezialimmobilien jeglicher Art. Von der Grundstücksarrondierung über die Baurechtschaffung, die Planung und Realisierung, die Veräußerung an Investoren und die Gestaltung von Nutzungsverhältnissen bis hin zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Asset-Management des fertigen Projekts reicht unsere Expertise. Dazu zählt auch die Einbindung von Spezialisten bei Finanzierungs- und Strukturierungsfragen sowie der steuerlichen Strukturierung.

Wir begleiten Planungs- und Genehmigungsverfahren bis zur Erstellung der Bauleitplanung, dem Abschluss städtebaulicher Verträge sowie der Erlangung aller erforderlichen Genehmigungen. Mit unserer guten Vernetzung bieten wir unseren Mandanten spezielle Expertise zu den regionalen Besonderheiten des jeweiligen Entwicklungsstandortes und durch unsere breite Marktdurchdringung vertieftes branchenspezifisches Know-how bei allen öffentlich-rechtlichen Schnittstellen und Rechtsbereichen.

Vom Erwerb des Grundstücks, der Einbindung von Nachbarn und anderen Dritten mit zu berücksichtigenden Interessen über den Abschluss von Kooperationen bis zu Joint-Venture-Vereinbarungen bei Neubau, Umbau, Umnutzungen, Refurbishments etc. beraten wir unsere Mandanten zu allen juristischen Schnittstellen der von einem Projekt betroffenen Rechtsgebiete. Dies schließt eine umfassende, voll integrierte Begleitung im Hinblick auf alle rechtlichen Fragestellungen bei komplexen Projektentwicklungen während der Konzeptionierung, Entwicklung, Planung und Realisierung ein.

Wir entwickeln und analysieren Strategien zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen und Verträge und übernehmen die konkrete Ausgestaltung dieser Vereinbarungen und Verträge mit öffentlichen und privaten Vertragspartnern. Im Vergaberecht schließt dies die Durchführung von (Kartell-)Vergabeverfahren und allen Bereichen des Vertragsmanagement der Planungs- und Bauverträge (Architektur, Fachplanung, Gutachter, Projektentwicklung- und Projektmanagement, GÜ-/GU-/GMP-/Partnering-/Alliance-/Paket- und Einzelgewerkeverträge) ein.

Alle Weichenstellungen werden so durchdacht und beraten, dass die Ziele unserer Mandanten größtmögliche Berücksichtigung finden. Dies schließt insbesondere die Strukturierung des Exits, sei es als Forward-Share oder Forward-Asset-Deal, einschließlich der Development- und Exit-Finanzierung mit allen nationalen und internationalen sowie steuerrechtlichen Fragestellungen ein.

Wir beraten unsere Mandanten in Konfliktfällen, in gerichtlichen sowie außergerichtlichen Streit- und Schiedsverfahren und außerdem beim Asset-Management des fertiggestellten Projekts einschließlich Finanzierungs- und Sicherheiten-Management.

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