Immobilien-Asset-Management

Ordnung schaffen,
Werte abbilden.

Ein hervorragendes Immobilien-Asset-Management ist ein wichtiger, wenn nicht sogar der maßgebliche wertbildende Faktor für eine Immobilie. Zum einen ermöglicht es den beständigen Wert der Anlage durch den kontinuierlichen Cashflow, zum anderen schlägt sich beim Exit der Erfolg der Aufwertung der Immobilie mittels geschicktem Asset-Management unmittelbar im Kaufpreis nieder. Die wesentliche rechtliche Materie hierfür ist das Mietrecht. Dieses zeichnet sich nicht nur durch die gesetzlichen Regelungen aus, sondern auch – wie wohl kein anderer juristischer Bereich – durch die volatile und komplexe Rechtsprechung.

Darüber hinaus ist eine Vielzahl von weiteren Bereichen betroffen, die parallel zu betrachten sind: Bei Quartiersbebauungen und Grundstücksteilungen, der Berührung von Nachbarbelangen, Projektentwicklungen, Restrukturierungen oder Umnutzungen spielen ebenso das öffentliche und das private Baurecht als auch das Grundstücksrecht eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Bewirtschaftung werden außerdem Fragen rund um das Property-, Facility- und Center-Management relevant.

Kompetenzschwerpunkte

Was für Sie entscheidend ist: eine ganzheitliche und lösungsorientierte Beratung, die Ihre Perspektive in den Vordergrund stellt. Wir von GSK Stockmann verbinden für Ihr erfolgreiches Asset-Management der Immobilie Ihre wirtschaftlichen Ziele mit Spezialisten in allen relevanten Rechtsgebieten und der notwendigen Weitsicht rund um die Immobilie. Wir bieten einen 360°-Ansatz: Häufig

begleiten wir eine Immobilie vom Ankauf beziehungsweise von der Projektentwicklung einschließlich Finanzierung über das Asset-Management bis hin zum Verkauf. Pragmatisch und effizient entwickeln wir Lösungsansätze in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, zu denen wir sowohl die öffentliche Hand, Family Offices, Projektentwickler als auch national oder international agierende Immobilienfonds, Versicherungen und Investoren zählen.

Unsere erfahrenen Experten des Mietrechts beraten Sie vom Mietangebot über die Erstellung sowie Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen und Nachträgen bis hin zum Auszug des Mieters und darüber hinaus.

Set-up eines individuellen Miet-/Pachtvertrags oder Mustermietvertrages für Ihr Objekt: Wir beraten für unsere Mandanten das vollständige Portfolio von Projektentwicklungen, Revitalisierungen und Bestandsobjekten. Unser Schwerpunkt liegt auf der Gewerbe- beziehungsweise Büroimmobilie. Dabei können wir Sie nicht nur hinsichtlich der klassischen Büro- oder gemischt genutzten Immobilie, sondern mit entsprechend spezialisierten und praxisorientierten Teams, die die Besonderheiten dieser Immobilienklassen durch und durch kennen, auch in den Bereichen Hotel, Healthcare sowie Logistik und Retail einschließlich komplexer Shoppingcenter beraten. Die in dieser Hinsicht notwendigen spezifischen Vertragsgestaltungen, wie zum Beispiel Betriebspflichten, Konkurrenz-/Sortimentsschutz, Umsatzmieten (einschließlich Beachtung investmentrechtlicher Vorgaben), Mieterdienstbarkeiten, Centermanagement-Klauseln und Werbegemeinschaften gehören ebenfalls zu unserem Repertoire. Unsere Erfahrung aus den vielfältigen Referenzmandaten im Hinblick auf die Verhandlung von Verträgen mit marktstarken Mietern setzen wir zielsicher für Ihren Erfolg ein.

Zur Strukturierung der Verträge im Zusammenhang mit der Vermeidung von lokaler Gewerbesteuer sowie investmentrechtlicher Konformität binden wir ebenso erfahrene Kollegen aus unseren Bereichen Investmentrecht oder Steuerrecht ein.

Erstellung von Nachträgen und laufende Beratung: Beste Beratung kommt durch Kontinuität und Kenntnis des Objekts zustande. Aus diesem Grund entstehen viele unserer Mandate aus dem Ankauf oder der Projektentwicklung. Die Erkenntnisse aus der Due Diligence lassen sich ideal nutzen, um im Rahmen des Asset-Managements die identifizierten Probleme zu lösen und neue Möglichkeiten zu entwickeln. Gerne übernehmen wir auch Ihre bereits laufende Asset-Management-Beratung und erarbeiten zusammen mit Ihnen Verbesserungsmöglichkeiten und lösen Probleme vollumfänglich.

Unsere Mandanten vertrauen regelmäßig auch bei allen anderen Vertragsgestaltungen, die im Lebenszyklus der Immobilie auftreten, auf unsere Erfahrung. Unsere umfassende Expertise im Bereich der Projektentwicklung kommt uns hier zugute und ermöglicht ein breites Beratungsspektrum:

  • Mieterdienstbarkeiten
  • Dauernutzungsverträge nach dem WEG, Erbbaurechtsverträge
  • Asset-, Property- und Facility-Management-Verträge
  • Centermanagement-Verträge
  • Öffentliches und privates Baurecht

Wir nehmen unsere Aussage „Rund um die Immobilie“ ernst und stehen Ihnen ebenso bei grundstücksrechtlichen Themen zur Seite. Wir beraten Sie unter anderem im Bereich von Grundstücksteilung, Dienstbarkeiten sowie Nachbarvereinbarungen und Gestattungsverträgen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Vertragsverhandlungen und haben langjährige Erfahrung und Kenntnis in Bezug auf die Marktlage sowie die Marktteilnehmer. Dies führt dazu, dass wir sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite immer Ihre Perspektive mit unserem Know-how verbessern können.

Jedoch führt nicht jede Verhandlung zu einem Ergebnis, sodass auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen einschließlich Auseinandersetzungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu unserer Beratung gehört.

GSK Stockmann verfügt über eines der größten immobilienwirtschaftsrechtlichen Teams Deutschlands. Dieses profunde Know-how ermöglicht uns eine starke Spezialisierung bei gleichzeitigem Weit- und Rundumblick für die Projekte unserer Mandanten. Unsere Beratung zeichnet sich durch eine fachübergreifende Zusammenarbeit aus und kann Sie somit in allen Fragen des Immobilienwirtschaftsrechts durch Experten im jeweiligen Gebiet unterstützen.

Bei unserer mietvertraglichen Beratung haben wir beispielsweise auch das überlagernde Sachenrecht sowie die grundbuchrechtliche Situation im Blick und beziehen schon bei der Mietvertragsverhandlung kauf- und investmentrechtliche Gesichtspunkte in Vorbereitung eines möglichen Exits ein. Ebenso können die Einflüsse der beteiligten Parteien und deren Gesellschaftsstruktur maßgebliche Vorgaben für das Asset-Management setzen, die berücksichtigt werden müssen. Weiterhin müssen regelmäßig auch die Wechselwirkungen mit steuerrechtlichen oder investmentrechtlichen Effekten sowie die Vorgaben für die Immobilie aus dem öffentlichen sowie privaten Baurecht betrachtet werden.

Wir ergänzen Ihre Perspektive und Ihren wirtschaftlichen Erfolg mit diesem Weitblick und unserem 360°-Ansatz rund um die Immobilie.

Mietverträge innovativ & digital neu gedacht.
Time kills deals? Wär` ja gelacht!

„Bei GSK fühlen wir uns hervorragend beraten. Mit immobilienwirtschaftlicher Praxisnähe, viel persönlichem Engagement und Sensibilität wird ein ausgewogenes Ergebnis für alle beteiligten Parteien erzielt.“

Head of Asset Management Germany eines internationalen
Investors im Bereich Retail-Immobilien

„Wir arbeiten seit Jahren ausgesprochen gern mit GSK Stockmann zusammen und haben GSK stets als kompetenten, zuverlässigen und reaktionsschnellen Partner in Transaktionen und allen sonstigen Fragen des Immobilienrechts erleben dürfen.“

Leiter Immobilienrecht eines deutschen und international tätigen Versicherungskonzerns

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