Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD für KMU

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) und das erste Set der neuen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS) sind seit dem 1. Januar 2024 auf die erste Gruppe von großen Unternehmen anwendbar. Der Anwendungsbereich wird nun schrittweise vergrößert – ab 2026 sind auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen von der CSRD betroffen.

Für diese Unternehmen, aber auch für Unternehmen, die zwar selbst nicht von der CSRD betroffen sind, deren Geschäftspartner aber bereits ab diesem Geschäftsjahr Informationen von ihnen abfragen, werden aktuell neue Standards entwickelt. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit diesen ESRS beschäftigen, um den Anforderungen umfassend gerecht zu werden.

Wir informieren Sie hierüber im dritten GSK-Update unserer CSRD-Reihe.

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