Anwaltsteam von GSK Stockmann

GSK Stockmann berät Berliner Senat umfassend bei der Errichtung der Hochschulbaugesellschaft

GSK Stockmann hat die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege bei einem bedeutenden hochschulpolitischen Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode beraten: dem Gesetz zur Gründung einer Hochschulbaugesellschaft. Der Berliner Senat hat das Gesetz am 21. April 2026 beschlossen und zur parlamentarischen Beratung an das Abgeordnetenhaus von Berlin weitergeleitet. Ein Parlamentsbeschluss wird noch vor der Sommerpause 2026 erwartet.

Berlin steht vor einem erheblichen Investitionsbedarf in seiner Hochschulinfrastruktur. Zahlreiche Gebäude der Berliner Universitäten und Hochschulen weisen einen dringenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf – eine Herausforderung, die mit den bisherigen dezentralen Strukturen nur unzureichend bewältigt werden konnte. Der Berliner Senat setzt daher auf ein neues Finanzierungsmodell: Mit dem nun beschlossenen Errichtungsgesetz wird eine landeseigene Hochschulbaugesellschaft geschaffen, die in enger Kooperation mit den Hochschulen die zentrale Steuerung von Planung, Bau, Sanierung und Betrieb der Hochschulgebäude im Land Berlin übernehmen soll.

Ziel der Neugründung ist es, Geschwindigkeit und Effizienz bei Hochschulbauvorhaben deutlich zu steigern. Durch die Bündelung aller planungs-, bau- und finanzierungsbezogenen Aufgaben in einer Gesellschaft will der Senat Entscheidungswege verkürzen, die Flexibilität bei der Projektfinanzierung erhöhen und sicherstellen, dass bedarfsgerecht und zielgerichtet investiert wird. Nach aktueller Planung soll die Gesellschaft spätestens 2027 ihre operative Tätigkeit aufnehmen.

Auf Seiten von GSK Stockmann wurde ein Team um den Berliner Partner Prof. Dr. Jan Kehrberg für die Senatsverwaltung tätig. Die Beratung umfasste das Aufsetzen der gesellschaftsrechtlichen Struktur des Vertrags sowie vergabe-, beihilfe-, steuer- und arbeitsrechtliche Fragen.

Prof. Dr. Jan Kehrberg, federführender Partner bei GSK Stockmann, erläutert: „Die Errichtung einer landeseigenen Hochschulbaugesellschaft ist ein strukturell anspruchsvolles Vorhaben an der Schnittstelle von öffentlichem und privatem Recht. Unser Team konnte hier seine gebündelte Expertise und 360-Grad-Beratung im öffentlichen Sektor einbringen und so eine rechtssichere Grundlage für die neue Gesellschaft schaffen. Unser Anspruch war es, eine Lösung zu entwickeln, die nicht nur rechtssicher ist, sondern dem Land auch die nötige operative Flexibilität für eine handlungsfähige Gesellschaft gibt. Als Kanzlei, die den öffentlichen Sektor seit vielen Jahren aus der Perspektive ihrer Mandanten begleitet, konnten wir hier unsere ganze Erfahrung einbringen, von der Governance-Struktur über das Vergabe- und Beihilferecht bis hin zu steuer- und arbeitsrechtlichen Gestaltungsfragen.”

Berater GSK Stockmann für die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Prof. Dr. Jan Kehrberg (Federführung, Vergabe- und Beihilferecht), Dr. Jan Hennig, Dr. Arne Gniechwitz (beide Vergabe- und Beihilferecht), Daniel Cammann-Reiß (Projektentwicklung), Jennifer Bierly (Gesellschaftsrecht), Dr. Petra Eckl, Dominik Berka (beide Steuerrecht), Daniela Eschenlohr (Bank- und Finanzaufsichtsrecht), Nicole Deparade (Arbeits- und Vergütungsrecht); Associates: Niklas Baasch, Alicia Weil, Dr. Patrick Hoffmann, Dr. Anna Charlotte Kümpers (alle öffentliches Recht/Regulierung), Jonas Kurbjuweit (Gesellschaftsrecht), Katrin Zukovskaja (Arbeits- und Vergütungsrecht)

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