Der Vergabe- und Beihilferechtler Dr. Arne Gniechwitz ist Partner im Hamburger Büro und Spezialist für Infrastruktur-
projekte. Er zeichnet sich durch viele Jahre Erfahrung in der Beratung komplexer Beschaffungs- und Organisations-
vorhaben sowie Großprojekte der öffentlichen Hand aus und vertritt zudem in Nachprüfungsverfahren und in Verfahren bei der Europäischen Kommission. Seine Expertise beinhaltet nicht nur die fundierte projektbegleitende Beratung, sondern auch die umfassende Unterstützung in allen Fragen der beihilferechtskonformen Infrastrukturfinanzierung.
Mandanten profitieren von Arne Gniechwitz‘ breitem Netzwerk insbesondere im Bereich Hafeninfrastruktur sowie seinem ganzheitlichen, ökonomisch geprägten Beratungsansatz. Zudem wird er für seine Fähigkeit geschätzt, herausfordernde Beihilfesachverhalte in Lösungen zu übersetzen. Arne Gniechwitz wird regelmäßig in juristischen Rankings ausgezeichnet, darunter von JUVE als einer der „50 Köpfe im Beihilferecht“.
Schwerpunkte
- Beihilfenrechtskonforme öffentliche Finanzierungen und Verfahren bei der Europäischen Kommission (Vorabkontakt, Notifizierung, Wettbewerberbeschwerde, Prüfverfahren) und vor Gerichten insbesondere in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur und Daseinsvorsorge
- Komplexe Beschaffungsvorhaben und Großprojekte der öffentlichen Hand, einschließlich Vertretung im Nachprüfungsverfahren
Auszeichnungen
- JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien
Empfohlen für „Beihilferecht“ (2021–2025),
Einer der „50 Köpfe im Beihilferecht“ (2024) - Legal 500
Empfohlen für „Beihilferecht“ und „Vergaberecht“ (2021–2024) - Handelsblatt/Best Lawyers
Einer von „Deutschlands besten Anwälten“ für „Öffentliches Recht” (2020–2025) sowie „Vergabe- und Beihilferecht” (2020)
Stimmen über Dr. Arne Gniechwitz
- Bei GSK Stockmann seit 2018
- Tätigkeit in internationalen Großkanzleien in Berlin und Hamburg (2005–2018)
- Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Berlin (2011–2013)
- Zulassung als Rechtsanwalt (2005)
- Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und am Institut Catholique Paris (Frankreich)
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
- Gniechwitz, A. (2017). Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2016, C-51/15 Remondis/Region Hannover. EuZW, 147f.
- Gniechwitz, A. (2015). Ziele und Grundlagen des Beihilfenrechts. In: Penter, T. und Siefert, M. (Hrsg.), Kompendium Krankenhaus Rechnungswesen (2. Aufl.), 612–622.
- Gniechwitz, A. und Jennert, C. (2008). Kommentar zu § 118 GWB (a.F. Wirkung der sofortigen Beschwerde). In: Müller-Wrede, M. (Hrsg.), Taschenkommentar Vergaberecht.
- Bei GSK Stockmann seit 2018
- Tätigkeit in internationalen Großkanzleien in Berlin und Hamburg (2005–2018)
- Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Berlin (2011–2013)
- Zulassung als Rechtsanwalt (2005)
- Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und am Institut Catholique Paris (Frankreich)
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
- Gniechwitz, A. (2017). Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2016, C-51/15 Remondis/Region Hannover. EuZW, 147f.
- Gniechwitz, A. (2015). Ziele und Grundlagen des Beihilfenrechts. In: Penter, T. und Siefert, M. (Hrsg.), Kompendium Krankenhaus Rechnungswesen (2. Aufl.), 612–622.
- Gniechwitz, A. und Jennert, C. (2008). Kommentar zu § 118 GWB (a.F. Wirkung der sofortigen Beschwerde). In: Müller-Wrede, M. (Hrsg.), Taschenkommentar Vergaberecht.
Dr. Arne Gniechwitz
Rechtsanwalt, Partner*