In seiner gestrigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag die Erhöhung der Schwellenwerte für die Größenkategorien von Unternehmen und Gruppen beschlossen. Damit wird die Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie umgesetzt (siehe unsere Shortnews EU-Kommission legt Vorschlag für eine inflationsbedingte Bereinigung der Schwellenwerte für Größenkategorien von Unternehmen und Gruppen vor und CSRD wird anwendbar: ESRS und Anpassung der Schwellenwerte final). Das neue Gesetz wird nun zeitnah in Kraft treten. Die neuen Schwellenwerte können auch auf das zurückliegende Geschäftsjahr 2023 angewendet werden.
Die neuen Schwellenwerte sind nicht nur für die finanzielle Berichterstattung von Unternehmen relevant, sondern auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die für die ersten Unternehmen auf das laufende Geschäftsjahr 2024 anwendbar ist. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird schrittweise vergrößert. Für die Frage, ab wann ein Unternehmen nach CSRD berichten muss, kommt es vor allem auf die jetzt geänderten Größenkategorien an.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren GSK Updates zur CSRD (Neue Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – die CSRD im Überblick und Konkretisierung der CSRD durch umfangreiche neue Reportingstandards). Mit den Reportingstandards speziell für kleine und mittlere Unternehmen befasst sich unser neuestes GSK Update Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD für KMU.
Die neuen Schwellenwerte für die CSRD im Überblick
Kategorie | Alt | Neu |
Kleinstunternehmen | Bilanzsumme: ≤ 350.000 EUR Nettoumsatzerlöse: ≤ 700.000 EUR | Bilanzsumme: ≤ 450.000 EUR Nettoumsatzerlöse: ≤ 900.000 EUR |
Kleine und mittlere Unternehmen | Bilanzsumme: ≤ 20.000.000 EUR Nettoumsatzerlöse: ≤ 40.000.000 EUR | Bilanzsumme: ≤ 25.000.000 EUR Nettoumsatzerlöse: 50.000.000 EUR |
Große Unternehmen | Bilanzsumme: ≥ 20.000.000 EUR Nettoumsatzerlöse: ≥ 40.000.000 EUR | Bilanzsumme: ≥ 25.000.000 EUR Nettoumsatzerlöse: ≥ 50.000.000 EUR |
Große Gruppen | Bilanzsumme: ≥ 20.000.000 EUR Nettoumsatzerlöse: ≥ 40.000.000 EUR | Bilanzsumme: ≥ 25.000.000 EUR Nettoumsatzerlöse: ≥ 50.000.000 EUR |