Am 1. August 2020 tritt die im vergangenen Herbst verabschiedete Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (kurz FinVermV-Neu) in Kraft.
Für die freien Vertriebe mit einer Erlaubnis gemäß §§ 34f und 34h der Gewerbeordnung (GewO) gehören damit umfassende regulatorische Anforderungen aus der MiFID II zum künftigen Anforderungsrahmen an die Anlageberatung und Anlagevermittlung.
Die Neuerungen betreffen – kurz zusammengefasst – vor allem die folgenden Bereiche:
- Interessenkonfliktmanagement und Vergütungspraktiken;
- Ausweitung Anlegerinformationen, insbesondere hinsichtlich Kosten und Nebenkosten;
- Konkretisierung der Anforderungen an Werbemitteilungen;
- Einführung der Geeignetheitserklärung nach MiFID II-Standard;
- Einführung von Product Governance-Anforderungen, inkl. Zielmarktabgleich und Know-Your-Product-Anforderungen;
- Einführung von Aufzeichnungspflichten für telefonische und sonstige elektronische Kommunikation, sog. Taping;
- allgemeinen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Um Ihnen einen nochmaligen, besseren Überblick zu verschaffen und auch über die Neuerungen und den aktuellen Stand der geplanten Übertragung der Aufsicht auf die BaFin zu informieren, haben wir unser GSK Update zu den Neuerungen für freie Vermittler aus dem Frühjahr überarbeitet und dürfen Sie insofern auf den aktuellen Stand bringen.