Tätigkeitsschwerpunkte

  • Privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht
  • Projektentwicklung
  • Projektbegleitende Beratung in der Planungs- und Bauphase
  • Vertragsgestaltung
  • Prozessführung
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Ausbildung und beruflicher Werdegang
  • Rechtsanwalt bei GSK Stockmann seit 2022
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei von 2018 bis 2021
  • Zugelassen als Rechtsanwalt in 2018
  • Referendariat am Landgericht Bad Kreuznach mit Station u.a. in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts sowie beim Baurechtsamt des Landkreises Mainz-Bingen
  • Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sprachen
  • Deutsch, Englisch
Publikationen
  • Junker Philipp: Achtung! Unwirksame AGB-Klauseln zur Abnahme können schwerwiegende Folgen für den Verwender haben, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar 146/21, S. 13.
  • Junker Philipp: Fehlende Widerrufsbelehrung kann für einen Unternehmer teuer werden, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar 125/19, S. 10.
  • Junker Philipp: Das Aus der fiktiven Mängelbeseitigungskosten, in ImmobilienReport Rhein-Neckar 113/18, S. 9.
  • Junker Philipp: Vorsicht bei „blumigen“ Leistungsbeschreibungen!, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar 147/21, S. 9.