Philipp Junker
Rechtsanwalt, Counsel
Philipp Junker
Rechtsanwalt, Counsel
Phillip Junker ist als Counsel am Standort Heidelberg tätig. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt über fundierte Expertise in der Beratung komplexer Bau- und Planungsprojekte. Er berät sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer umfassend bei Immobilien-Projektentwicklungen, vom Entwurf bis zur Fertigstellung, und übernimmt die projektbegleitende Beratung in Planungs- und Bauphasen. Zu Phillip Junkers Tätigkeitsschwerpunkten zählen neben der baubegleitenden Beratung unter anderem auch die Prozessführung und das Facility-Management. Daneben hält er auch Fachvorträge und Schulungen.
Schwerpunkte
- Privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht
- Projektentwicklung
- Projektbegleitende Beratung in der Planungs- und Bauphase
- Vertragsgestaltung
- Prozessführung
- Facility-Management
- Bei GSK Stockmann seit 2022
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei (2018–2021)
- Zulassung als Rechtsanwalt (2018)
- Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sprachen: Deutsch, Englisch
- Deutscher Anwaltverein
- Ständiger Mitautor beim WEKA-Verlag, u. a. bei „BGB und VOB für Handwerker und Bauunternehmer“ sowie „BGB- und VOB-Kommentare und -Musterbriefe für Architekten, Ingenieure und Behörden“.
- Junker, P. (2021). Achtung! Unwirksame AGB-Klauseln zur Abnahme können schwerwiegende Folgen für den Verwender haben, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar, Heft 146, S. 13.
- Junker, P. (2021). Vorsicht bei „blumigen“ Leistungsbeschreibungen!, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar, Heft 147, S. 9.
- Junker, P. (2019). Fehlende Widerrufsbelehrung kann für einen Unternehmer teuer werden, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar, Heft 125, S. 10.
- Junker, P. (2018). Das Aus der fiktiven Mängelbeseitigungskosten, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar, Heft 113, S. 9.
- Bei GSK Stockmann seit 2022
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei (2018–2021)
- Zulassung als Rechtsanwalt (2018)
- Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sprachen: Deutsch, Englisch
- Deutscher Anwaltverein
- Ständiger Mitautor beim WEKA-Verlag, u. a. bei „BGB und VOB für Handwerker und Bauunternehmer“ sowie „BGB- und VOB-Kommentare und -Musterbriefe für Architekten, Ingenieure und Behörden“.
- Junker, P. (2021). Achtung! Unwirksame AGB-Klauseln zur Abnahme können schwerwiegende Folgen für den Verwender haben, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar, Heft 146, S. 13.
- Junker, P. (2021). Vorsicht bei „blumigen“ Leistungsbeschreibungen!, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar, Heft 147, S. 9.
- Junker, P. (2019). Fehlende Widerrufsbelehrung kann für einen Unternehmer teuer werden, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar, Heft 125, S. 10.
- Junker, P. (2018). Das Aus der fiktiven Mängelbeseitigungskosten, in: ImmobilienReport Rhein-Neckar, Heft 113, S. 9.
Philipp Junker
Rechtsanwalt, Counsel