Dispute Resolution

Strategien entwickeln,
Interessen durchsetzen.

Komplexe wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten sind für Unternehmen eine große Herausforderung. Streitigkeiten lassen sich oft nicht vermeiden, sind sie doch Teil des unternehmerischen Handelns. Globalisierung und grenzüberschreitende Sachverhalte erhöhen die Anforderungen bei solchen Auseinandersetzungen.

Bei sich abzeichnenden oder bereits bestehenden (internationalen) Streitigkeiten klären wir gemeinsam mit unseren Mandanten den oftmals wirtschaftlich und technisch komplexen Sachverhalt und bewerten die Chancen und Risiken eines juristischen Vorgehens. Unsere Beratung schafft maßgeschneiderte und rechtssichere Lösungen. Unsere Erfahrung und Expertise

ermöglichen es uns, bestmögliche Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. Dabei gehen wir effizient und lösungsorientiert vor. Ihre Ziele sind unser Maßstab. „Your perspective“ ist unser Anspruch.

Wir vertreten unsere nationalen und internationalen Mandanten sowohl außergerichtlich als auch im Prozess vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir eng mit unserem internationalen Netzwerk renommierter ausländischer Kanzleien zusammen.

Kompetenzschwerpunkte

Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung bei Post-M&A-Streitigkeiten, gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und Joint Venture Disputes, Handels- und Vertriebsrecht, IP/IT, Energiewirtschaft, Immobilien- und Baurecht, Anlagenbau, öffentlicher Sektor, Banking Litigation,

Arbeitsrecht, Steuerrecht sowie Nachfolge- und Sanierungssituationen in Familienunternehmen. Um unsere Mandanten bestmöglich und effizient zu beraten, bilden unsere erfahrenen Prozessrechtsanwälte bei Bedarf individuelle Teams mit Spezialisten anderer Praxisgruppen.

Als erfahrene Prozessanwälte setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten durch oder wehren Ansprüche ab. Die Führung von Prozessen vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir nutzen jedoch auch – wenn möglich – alle Arten der alternativen Streitbeilegung (ADR) wie Mediation, Schlichtungsverfahren, Güteverfahren, Adjudikation oder Schiedsgutachten. Einige unserer Schiedsrechtsexperten sind darüber hinaus auch als Schiedsrichter tätig.

Prozessführung
Als Prozessbevollmächtigte vertreten wir die Interessen unserer deutschen und ausländischen Mandanten in rechtlich und tatsächlich komplexen Rechtsstreitigkeiten bundesweit vor deutschen Gerichten. Wir erstellen zudem Zweitgutachten zu den Erfolgsaussichten von Rechtsstreitigkeiten, unterstützen unsere Mandanten bei der prozessbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit und koordinieren parallele Verfahren in unterschiedlichen Jurisdiktionen.

Schiedsverfahren
Als Parteivertreter vertreten wir unsere deutschen und ausländischen Mandanten in nationalen und internationalen Schiedsverfahren nach allen Schiedsordnungen der maßgeblichen Schiedsorganisation (zum Beispiel DIS, ICC, LCIA, SCC, Swiss Rules, VIAC und CEPANI) sowie in Ad-hoc-Verfahren. Unsere Schiedsrechtsexperten werden selbst regelmäßig als Schiedsrichter bestellt.

Alternative Streitbeilegung/Mediation
Unser Verständnis einer effizienten Konfliktberatung umfasst auch alternative Streitbeilegungsmechanismen (Mediation, Schlichtung, Güteverfahren, Adjudikation, Schiedsgutachten), die eine zeit- und kosteneffiziente Lösung von Konflikten bieten können. Wir erarbeiten mit unseren Mandanten die geeignete Konfliktlösungsstrategie und begleiten die notwendigen Schritte.

Einstweiliger Rechtsschutz
Drohen Rechtsverletzungen und/oder nachteilige Vermögensverschiebungen zulasten unserer Mandanten, vertreten wir unsere Mandanten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur vorläufigen Rechtssicherung.

Massenverfahren
Mit dem im November 2018 eingeführten „Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MuKlaG)“ sind Unternehmen nun erhöhten Prozessrisiken ausgesetzt. Wir beraten unsere Mandanten zu ihren Rechten und Möglichkeiten bei der Abwehr von Ansprüchen in Massenverfahren. Bei Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten nach dem „Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren)“ verfügen wir über weitreichende Erfahrungen bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Vollstreckung
Nach dem erfolgreichen Abschluss eines gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahrens setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten faktisch durch. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchsetzung von staatlichen Titeln und Schiedssprüchen im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Schwerpunkt unserer Beratung ist dabei die Durchsetzung grenzüberschreitender Urteile im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie die Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen.

M&A-Transaktionen sind immer wieder Gegenstand komplexer streitiger Auseinandersetzungen. Insbesondere nach Abschluss von Unternehmenstransaktionen entstehen häufig Streitigkeiten über Kaufpreisanpassungsklauseln, Gewährleistungsrechte und Garantien oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote („Post-Closing Disputes“). Wir stehen unseren Mandanten bei Konflikten mit ihrem Vertragspartner aktiv zur Seite und unterstützen sie bei der Sicherung oder Abwehr von Ansprüchen.

Innerhalb von Gesellschaften oder Joint Ventures kann es zu Streitigkeiten über den Umfang von Rechten und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag kommen. Bei grundlegenden Meinungsverschiedenheiten droht die Entstehung einer Pattsituation, die zu einem existenzbedrohenden Stillstand der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft beziehungsweise des Joint Ventures führen kann. Wir machen uns für unsere Mandanten stark und erarbeiten lösungsorientierte Strategien zur Beseitigung des Konflikts. Kommt eine außergerichtliche Konfliktlösung nicht in Betracht, schützen wir die Rechte unserer Mandanten bei Beschlussmängelstreitigkeiten (Anfechtungsklagen, Nichtigkeitsklagen, Beschlussfeststellungsklagen).

Mit der fortschreitenden Globalisierung entstehen Handelsstreitigkeiten zunehmend auf der ganzen Welt. Der Ausbau internationaler Geschäfte, sich ändernde regulatorische Anforderungen, zunehmende Unternehmensprüfungen und komplexe grenzüberschreitende Transaktionen sind nur einige der Gründe dafür. Bei der Beilegung von Streitigkeiten im unternehmerischen und kommerziellen Bereich unterstützen wir unsere Mandanten in allen Phasen nationaler und internationaler Rechtsstreitigkeiten proaktiv mit innovativen Problemlösungen.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Auswahl und Gestaltung von geeigneten Vertriebssystemen für ihre Waren und Dienstleistungen und führen die notwendigen Vertragsverhandlungen mit Vertragshändlern, Handelsvertretern oder Franchiseunternehmen. Potenzielle Konflikte zwischen unseren Mandanten und ihren Vertragspartnern erkennen wir frühzeitig und erarbeiten Streitvermeidungsstrategien. Wir vertreten unsere Mandanten aber auch in streitigen Verfahren vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

Die Besonderheiten der Technologie- und Medienbranche kennen wir im Detail. Unsere Praxisgruppe IP/IT verfügt über langjährige Expertise und Branchenkenntnis. Für unsere Mandanten erarbeiten wir kreative Lösungsansätze im gesamten Spektrum des gewerblichen Rechtsschutzes sowie den angrenzenden Rechtsbereichen einschließlich des Wettbewerbsrechts. Wir verfügen über erfolgreiche Prozesserfahrung im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen, insbesondere betreffend deren Schutz und Vermarktung. Bei der Entwicklung, Lizenzierung und dem Vertrieb von Software und anderen Technologieprodukten stehen wir unseren Mandanten als Business-Partner aktiv zur Seite.

Die erneuerbaren Energien, insbesondere die Windenergie, sind in Zeiten des Klimawandels ein stetig wachsender Markt. Auch die Speichertechnologie spielt bei der Energiewende eine zentrale Rolle. Auf den Gebieten Energieerzeugung und Energiespeicherung, Netz- und Leitungsausbau, Netzbetrieb, Energieversorgung, M&A-Transaktionen, Projektfinanzierung sowie E-Mobilität und Aufbau einer Ladesäuleninfrastruktur sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Unser tiefes Verständnis im Bereich der erneuerbaren und konventionellen Energien ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Konfliktlösungsstrategien für unsere Mandanten zu entwickeln. Aufgrund unserer interdisziplinären Kompetenz und langjährigen Erfahrung im Bereich erneuerbare Energien sind wir nicht nur ein Business-Partner mit rechtlichem und wirtschaftlichem Sachverstand, sondern auch ein effizienter Service-Provider.

Zu unseren Mandanten zählen Bauherren, Investoren und Vermieter, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Architekten, Ingenieure und Gewerbemieter. Durch unsere umfassende und langjährige Beratungstätigkeit sind wir in der Lage, die Interessen und Positionen aller Beteiligten von Großprojekten zu verstehen. Für unsere Mandanten erarbeiten wir ein professionelles Konfliktmanagement, das alle Bereiche der Immobilienwirtschaft abdeckt. Sollte ein Konfliktmanagement scheitern, beraten und vertreten wir unsere Mandanten in komplexen Baurechtsprozessen und Großverfahren der Projektentwicklung, bei der Sicherung von Ansprüchen in selbstständigen Beweisverfahren sowie in Schiedsverfahren.

Konzeption, Durchführung und Betrieb von nationalen und internationalen großvolumigen Anlagebauvorhaben bergen wegen der Vielzahl der Beteiligten („Multi- Contracting“) und der langen Projektdauer ein enormes Konfliktpotenzial. Bereits bei den Vertragsverhandlungen beraten wir unsere Mandanten zu modernen und wirksamen Streitschlichtungsmechanismen (insbesondere „Multi-Party-Dispute-Klauseln“ und „Dispute Boards“). Kommt es zu Konflikten zwischen den Beteiligten, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Wahl zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Streitlösungsmechanismen. Sofern außergerichtliche Konfliktlösungsmechanismen wie Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Adjudikation scheitern, vertreten wir unsere Mandanten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Wir verfügen über fundierte Kenntnisse des öffentlichen Sektors sowie der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir beraten Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatpersonen umfassend in den Bereichen Planungs- und Umweltrecht, Subventionsrecht sowie Regulierung und vertreten unsere Mandanten auch in Verfahren vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten. Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, in der Verteidigung von Infrastrukturprojekten, bei Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bauleitplänen und umweltrechtlichen Erlaubnissen sowie dem Vergabe- und Beihilfenrecht. Im Vergaberecht vertreten wir mit unserem besonderen Know-how öffentliche Auftraggeber und Bieter vor den Vergabekammern, den zuständigen Senaten der Oberlandesgerichte, der EU-Kommission und vor dem Europäischen Gerichtshof.

Bank- und finanzrechtliche Streitigkeiten sind häufig nicht nur in der Sache komplex. In prozessrechtlicher Hinsicht sind besondere Strategien, zum Beispiel zur Wahrung der Reputation und zur Vermeidung von nachteiligen Präzedenzfällen, zu beachten. Wir verfügen über tiefgreifendes prozessrechtliches Verständnis für bank- und finanzrechtliche Streitigkeiten. Unsere Beratungspraxis umfasst Streitigkeiten aus den folgenden Bereichen: Anlageberatung und -vermittlung, Prospekthaftung und Beraterhaftung, Zahlungsverkehr, Vermögensverwaltung, Finanzierung sowie Kredit- und Kreditsicherungsrecht, Compliance, Technology (unter anderem Smart Contracts) und FinTech (unter anderem innovative Zahlungsdienste), Staatsverträge und Investitionsschutz, unlauterer Wettbewerb und Haftungsrisiken aus allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem bestehen ausgeprägte Schnittstellen zum Bereich Kapitalmarkt, Gesellschaftsrecht und M&A (unter anderem Beschlussanfechtung, Spruchverfahren, M&A-Beraterhaftung, Wirtschaftsprüferhaftung).

Arbeitsrechtliche Konfliktlösung beginnt für uns mit der vorausschauenden Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Wir beraten und vertreten Unternehmen in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern – insbesondere in Beendigungs- und Trennungsszenarien – und unterstützen durch strategische Planung und eine der jeweiligen Situation angepasste Umsetzung. Geschäftsführer und Vorstände begleiten wir bei der Verhandlung von Dienstverträgen sowie im Zusammenhang mit Ausscheidensvereinbarungen und bei Vergütungsstreitigkeiten. In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sowie – insbesondere bei Massenentlassungen und Restrukturierungen – außergerichtlich in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich, einen Sozialplan oder einen Tarifvertrag vertreten wir mit Branchen- und Unternehmenskenntnis zielgerichtet die Interessen unserer Mandanten und erreichen tragfähige Einigungen. Durch wertvolle Praxiserfahrung und gute Kontakte zu erfahrenen Einigungsstellenvorsitzenden können wir Einigungsstellenverfahren an der Seite von Unternehmen zu wirtschaftlich sinnvollen Lösungen führen.

Im Steuerrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei sämtlichen Meinungsverschiedenheiten mit den Finanzbehörden. Wir erarbeiten Verhandlungslinien bei streitigen Betriebsprüfungen, helfen bei der Einlegung von Einsprüchen oder bereiten verbindliche Auskünfte vor. Wir führen streitige Verfahren bis hin zum Bundesfinanzhof oder Europäischen Gerichtshof. Unser Tax-Litigation-Team kann auf langjährige Erfahrung bei Steuerprozessen zurückblicken.

Wir beraten Familienunternehmen und deren Geschäftsführer sowie die Unternehmerfamilie bei der konfliktvermeidenden Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation. Sollten schon Konflikte aufgetreten sein, zeigen wir respektvolle und gesichtswahrende Lösungsansätze auf. In Restrukturierungssituationen sorgen wir für einen stabilen Gesellschafterkreis, der ein entscheidender Erfolgsfaktor ist, um andere Stakeholder von einem Sanierungskonzept zu überzeugen. Mithilfe von Mediations-Methoden klären wir gemeinsam mit der Unternehmerfamilie, welche Werte im Bezug auf das Unternehmen wichtig sind. Hierzu gehören selbstverständlich der Erhalt des Unternehmens in der Hand der Familie und die Sicherung der Arbeitsplätze am lokalen Standort.

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