Dr. Jochen Rudolph
Rechtsanwalt, Counsel
Dr. Jochen Rudolph
Rechtsanwalt, Counsel
Dr. Jochen Rudolph ist als Counsel im Frankfurter Büro tätig und ein erfahrener Spezialist für Bau- und Prozessrecht. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zeichnet sich durch umfassende Expertise in der baubegleitenden Rechtsberatung aus. Mandanten profitieren von seiner fundierten Fachkenntnis sowohl in der Prozessführung als auch in der außergerichtlichen Konfliktlösung, insbesondere bei komplexen baurechtlichen und immobilienrechtlichen Fragestellungen. Zu seinem Mandantenkreis zählen unter anderem Projektentwickler, Investoren, und Immobiliengesellschaften. Jochen Rudolph ist Autor diverser Publikationen zu bau- und vertragsrechtlichen Themen und Dozent für den Masterstudiengang „Baurecht und Projektentwicklung“ der Philipps-Universität Marburg.
Schwerpunkte
- Baubegleitende Rechtsberatung inklusive Vertragsgestaltung
- Prozessführung und außergerichtliche Konfliktlösung, überwiegend mit baurechtlichem und allgemein immobilienrechtlichem Hintergrund
- Bei GSK Stockmann seit 2007
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Dozent im Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung“ an der Philipps-Universität Marburg (seit 2018)
- Absolvent der Zusatzqualifikation im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg
- Zulassung als Rechtsanwalt (2007)
- Studium an der Philipps-Universität Marburg
Sprachen: Deutsch, Englisch
- Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg e.V.
- Rudolph, J., zusammen mit Koos, O. (2023). Kommentierung des § 17 VOB/B im Beck’schen VOB-Kommentar, VOB Teil B, 4. Auflage.
- Rudolph J. (2022). Sanktionsinstrumente des Gerichts gegenüber Sachverständigen – Ausgewählte Fallgruppen, Der Bausachverständige, Heft 6, 54.
- Rudolph, J. (2022). (Technische) Normen/Regelwerke und die anerkannten Regeln der Technik – Anmerkungen aus juristischer Sicht, Der Bausachverständige, Heft 5, 54.
- Rudolph, J. (2012). Der Lieferungsvertrag mit Montageverpflichtung – ein „Klassiker“ in (teilweise) neuem Licht. BauR, 2012, 557
- Rudolph, J. (2009). Zur Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht bei baubezogenen Lieferverträgen zwischen Nichtverbrauchern – oder: zur Abgrenzung zwischen Rechtsanwendung und Rechtspolitik. BauR, 2009, 1806.
- Rudolph, J. (2009). Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht gemäß § 651 BGB. Nomos-Verlag.
- Bei GSK Stockmann seit 2007
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Dozent im Masterstudiengang „Baurecht und Baubegleitung – von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung“ an der Philipps-Universität Marburg (seit 2018)
- Absolvent der Zusatzqualifikation im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg
- Zulassung als Rechtsanwalt (2007)
- Studium an der Philipps-Universität Marburg
Sprachen: Deutsch, Englisch
- Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
- Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg e.V.
- Rudolph, J., zusammen mit Koos, O. (2023). Kommentierung des § 17 VOB/B im Beck’schen VOB-Kommentar, VOB Teil B, 4. Auflage.
- Rudolph J. (2022). Sanktionsinstrumente des Gerichts gegenüber Sachverständigen – Ausgewählte Fallgruppen, Der Bausachverständige, Heft 6, 54.
- Rudolph, J. (2022). (Technische) Normen/Regelwerke und die anerkannten Regeln der Technik – Anmerkungen aus juristischer Sicht, Der Bausachverständige, Heft 5, 54.
- Rudolph, J. (2012). Der Lieferungsvertrag mit Montageverpflichtung – ein „Klassiker“ in (teilweise) neuem Licht. BauR, 2012, 557
- Rudolph, J. (2009). Zur Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht bei baubezogenen Lieferverträgen zwischen Nichtverbrauchern – oder: zur Abgrenzung zwischen Rechtsanwendung und Rechtspolitik. BauR, 2009, 1806.
- Rudolph, J. (2009). Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht gemäß § 651 BGB. Nomos-Verlag.
Dr. Jochen Rudolph
Rechtsanwalt, Counsel