Öffentliches Recht/Regulierung

Regulierung verstehen,
Interessen fokussieren.

Der Staat bestimmt die Spielregeln privatwirtschaftlichen wie öffentlichen Handelns. Wir beraten zu diesen öffentlich-rechtlichen Anforderungen, begleiten Verwaltungsverfahren, vertreten in verwaltungs- wie verfassungsgerichtlichen Verfahren und bringen die Interessen unserer Mandanten in Gesetzgebungsverfahren ein.

Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht genießt seit jeher einen hohen Stellenwert bei GSK Stockmann. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, sich in ihrem jeweiligen regulatorischen Umfeld zurechtzufinden. Dies gilt für privatwirtschaftliche Akteure wie für den öffentlichen Sektor, denen wir den relevanten Rechtsrahmen und Möglichkeiten aufzeigen, ihre Projekte in diesem Rahmen erfolgreich zu verwirklichen. Private begleiten wir in Planungs-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren sowie in ordnungsbehördlichen Verfahren. Die öffentliche Hand beraten wir zur Organisation ihrer Verwaltungsaufgaben sowie zur Umsetzung ihrer Pläne und Projekte einschließlich der Koordination der Zusammenarbeit mit Privaten.

Regulierung
Regulierung ist keine statische Angelegenheit, sondern entwickelt sich dauernd fort. Treiber dieses ständigen Prozesses sind die technische, politische wie gesellschaftliche Entwicklung. Mögliche Einschränkungen, Chancen und Risiken rechtzeitig zu erkennen, ist daher ein wichtiger Teil unserer Beratung. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten die notwendigen Strategien, um auf Gesetzgebungsprozesse zur Festlegung neuer regulatorischer Anforderungen Einfluss zu nehmen. Unsere langjährige Erfahrung in wichtigen Industriesektoren wie Immobilienwirtschaft (Real Estate Projects, Real Estate Transactions), Finanzdienstleistungen, Healthcare, Energiewirtschaft oder Mobility kommt dabei unseren Mandanten zugute.

Kompetenzschwerpunkte

Auf jede Herausforderung eine Antwort und für jede Aufgabe eine Lösung: Das ist der Anspruch, mit dem wir genau das im Blick behalten, was Sie weiterbringt.

Das Grundgesetz und die Landesverfassungen setzen der Regulierung durch Bund und Länder Grenzen. Wir zeigen diese Grenzen und mögliche Wege auf, erstatten verfassungsrechtliche Gutachten und führen bei Bedarf Verfahren vor den Verfassungsgerichten.

Das Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beeinflussen das nationale Recht maßgeblich. Viele Innovationen gehen auf das Europarecht zurück. Wir verfolgen und erkennen europarechtliche Entwicklungen frühzeitig und ziehen hieraus Nutzen für unsere Mandanten.

Haushalts- und Kommunalrecht binden die öffentliche Hand, können aber auch gravierende Auswirkungen für private Partner der öffentlichen Hand haben. Unsere umfassende Erfahrung ist die Grundlage für die weitsichtige und erfolgreiche Strukturierung öffentlicher und öffentlich-privater Projekte.

Vergabe- und Beihilferecht haben in letzter Zeit beständig an Bedeutung gewonnen. Die langjährige Erfahrung unserer ausgewiesenen Experten in diesen Rechtsgebieten ermöglicht es uns, alle Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privaten präzise zu erfassen und Projekte und Kooperationen bestmöglich zu strukturieren.

Formalisierte Verfahren bieten Chancen und Risiken. Wir begleiten Verwaltungsverfahren, beraten zum Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge und verfügen über das erforderliche verwaltungsprozessuale Rüstzeug, um die Rechte unserer Mandanten bei Bedarf vor den Verwaltungsgerichten durchzusetzen.

Der Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand ist heute in großem Umfang eröffnet. Details variieren jedoch von Land zu Land und von umfassender Transparenz kann keine Rede sein. Wir beraten und vertreten Private als Antragsteller und Drittbetroffene ebenso wie die öffentliche Hand beim bisweilen diffizilen Umgang mit Anträgen auf Informationszugang.

Bau- und Planungsrecht gehören zu den Kernkompetenzen von GSK Stockmann. Wir sind stolz, führende Köpfe dieser Rechtsgebiete in unseren Reihen zu haben und begleiten – in aller Regel auf Seiten der Vorhabenträger – Genehmigungs- und Planungsverfahren von der Raumordnung über die Planfeststellung, die kommunale Bauleitplanung bis hin zu Baugenehmigungsverfahren.

Naturschutz- und Immissionsschutzrecht spielen oft die entscheidende Rolle bei städtebaulichen Entwicklungen und Infrastrukturprojekten. Gut, dass wir hier über umfassende Expertise verfügen. Daneben beraten wir zu Fragen des Bodenschutzes, der Kreislaufwirtschaft sowie des stofflichen Umweltrechts (z.B. Chemikalienrecht).

Energierecht definiert den regulierten Markt der Energiewirtschaft, in zunehmendem Maße aber auch andere Märkte, insbesondere die Immobilienwirtschaft. Wir verfügen über ausgewiesene Experten für Fragen des EnWG, des EEG, des KWKG, etc.

Jede technische Innovation bringt den Ruf nach Sicherheit und staatlicher Regulierung mit sich. Ob auf etabliertem Feld wie bei der Kfz-(Teile-)Zulassung oder in exotischen Gebieten wie dem Sprengstoffrecht – wir haben Experten, die die rechtliche wie die technische Seite verstehen. So begleiten wir erfolgreich Zulassungsverfahren und beraten zur innerbetrieblichen Compliance.

Unsere Experten haben den Überblick über die öffentlich-rechtlichen Anforderungen im Bereich der Gesundheit und Pflege, seien sie ordnungsrechtlicher, seien sie sozialrechtlicher Natur.

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