Vergabe- und Beihilferecht
Aufträge vergeben,
Aufgaben finanzieren.
Das Vergabe- und das Beihilferecht bilden heute den wesentlichen Rechtsrahmen dafür, wie die öffentliche Hand wirtschaftlich tätig sein und für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben Leistungen beschaffen und finanzieren darf. Ebenso wichtig sind das Vergaberecht und das Beihilferecht für private Unternehmen, die Partner oder Wettbewerber der öffentlichen Hand und ihrer
Unternehmen sind. Unsere Beratung schafft hier Lösungen. Sorgfältig, kreativ und mit tiefer Branchenkenntnis gehen wir an komplexe Beschaffungsvorhaben und öffentliche Finanzierungen heran. Rechtssicher, wirtschaftlich, praktikabel und schnell umsetzbar sind die Antworten, die wir unseren Mandanten geben.
Vergaberecht
Wir beraten zu komplexen Beschaffungsvorhaben vor
allem in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Infrastruktur, IT und Energie. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
„Im Beihilferecht muss man oft Pfade beschreiten, die noch nicht ausgetreten sind. Auf diesen Pfaden sind die Anwältinnen und Anwälte von GSK sehr gute Begleiter.“
Dr. Wibke Mellwig, Stellvertretende Amtsleiterin, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Freie und Hansestadt Hamburg
„Für den Ausbau der niedersächsischen Seehäfen setzen wir Landesmittel ein. Dabei müssen wir durch das (EU-) Beihilferecht navigieren. GSK ist uns ein zuverlässiger Lotse durch die raue See der Verordnungen gewesen.“
Holger Banik, Geschäftsführer, Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG und JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG
Beihilferecht
Der Staat muss öffentliche Aufgaben finanzieren. Gleichzeitig darf das nicht den Wettbewerb verzerren. Wir finden für Sie den Weg zwischen diesen Polen. Denn das Beihilferecht ist immer noch in der Entwicklung. Es durchdringt auch Wirtschaftsbereiche, die meinen, außen vor bleiben zu können. Dabei sind wir überzeugt: Kein Projekt muss daran scheitern.
Es geht nur um das „Wie“, indem wir Anforderungen praktikabel, wirtschaftlich und übergreifend umsetzen. Unsere Schwerpunkte sind dabei die beihilferechtskonforme Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur und die Beratung von Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen bei:
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Experten.
Lernen Sie unsere Rechtsanwältinnen und -anwälte unseres Kompetenzteams „Vergabe- und Beihilferecht“ kennen.