Vergabe- und Beihilferecht

Aufträge vergeben,
Aufgaben finanzieren.

Das Vergabe- und das Beihilferecht bilden heute den wesentlichen Rechtsrahmen dafür, wie die öffentliche Hand wirtschaftlich tätig sein und für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben Leistungen beschaffen und finanzieren darf. Ebenso wichtig sind das Vergaberecht und das Beihilferecht für private Unternehmen, die Partner oder Wettbewerber der öffentlichen Hand und ihrer

Unternehmen sind. Unsere Beratung schafft hier Lösungen. Sorgfältig, kreativ und mit tiefer Branchenkenntnis gehen wir an komplexe Beschaffungsvorhaben und öffentliche Finanzierungen heran. Rechtssicher, wirtschaftlich, praktikabel und schnell umsetzbar sind die Antworten, die wir unseren Mandanten geben.

Vergaberecht

Wir beraten zu komplexen Beschaffungsvorhaben vor
allem in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, Infrastruktur, IT und Energie. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

Durch eine frühzeitige Strukturierung und Vorbereitung machen wir komplexe Beschaffungen beherrschbar. Eine aktive Bieterkommunikation trägt zu einem reibungslosen Verlauf des Verfahrens bei. Im Ergebnis wird die optimale Leistung beschafft.

Durch Innovationen und die Einbeziehung von Bieter-Know-how können die zu beschaffenden Leistungen optimiert werden. Wir beherrschen die dazu geeigneten Verfahrensarten Innovationspartnerschaft und Wettbewerblicher Dialog.

Die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand im öffentlichen Konzern oder über Gebiets- und Zuständigkeitsgrenzen hinweg dient meist einer wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung. Wir schaffen hier Strukturen, in denen mit inhouse-Vergaben oder öffentlich-öffentlichen Partnerschaften Leistungen zwischen den Beteiligten direkt ausgetauscht werden können.

Öffentliche und wirtschaftliche Interessen stehen bei Vergabeverfahren auf dem Spiel. Da lässt sich Streit nicht immer vermeiden. Wir bearbeiten Rügen und übernehmen die Vertretung in Nachprüfungsverfahren sowie bei Schadensersatzprozessen.

Verstöße gegen das Vergaberecht können von der Europäischen Kommission auch nach Ablauf von Rechtsmittelfristen geahndet werden. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in entsprechenden Verfahren. Lieber noch lassen wir es erst gar nicht so weit kommen. Hierzu begleiten wir unsere Mandanten auch in der vorherigen Abstimmung von Vergabeaspekten für Infrastrukturgroßprojekte mit der Europäischen Kommission.

„Im Beihilferecht muss man oft Pfade beschreiten, die noch nicht ausgetreten sind. Auf diesen Pfaden sind die Anwältinnen und Anwälte von GSK sehr gute Begleiter.“

Dr. Wibke Mellwig, Stellvertretende Amtsleiterin, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Freie und Hansestadt Hamburg

„Für den Ausbau der niedersächsischen Seehäfen setzen wir Landesmittel ein. Dabei müssen wir durch das (EU-) Beihilferecht navigieren. GSK ist uns ein zuverlässiger Lotse durch die raue See der Verordnungen gewesen.“

Holger Banik, Geschäftsführer, Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG und JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG

Beihilferecht

Der Staat muss öffentliche Aufgaben finanzieren. Gleichzeitig darf das nicht den Wettbewerb verzerren. Wir finden für Sie den Weg zwischen diesen Polen. Denn das Beihilferecht ist immer noch in der Entwicklung. Es durchdringt auch Wirtschaftsbereiche, die meinen, außen vor bleiben zu können. Dabei sind wir überzeugt: Kein Projekt muss daran scheitern.

Es geht nur um das „Wie“, indem wir Anforderungen praktikabel, wirtschaftlich und übergreifend umsetzen. Unsere Schwerpunkte sind dabei die beihilferechtskonforme Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur und die Beratung von Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen bei:

Wir weisen unseren Mandanten den Weg dazu, Finanzierungen beihilfenfrei zu gestalten oder Freistellungen vom Durchführungsverbot in Anspruch zu nehmen (sei es zum Beispiel durch die Freistellung von Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppen-Freistellungsverordnung oder durch eine Betrauung nach dem DAWI-Freistellungsbeschluss). Im städtischen Konzern achten wir zusammen mit unseren Steueranwälten darauf, dass beihilfe- und steuerrechtliche Lösungen zusammenpassen.

Wir beraten unsere Mandanten dazu, wie sie öffentliche Unternehmen oder Grundstücke veräußern, ohne in Konflikt mit beihilferechtlichen Anforderungen zu geraten.

Wir begleiten Sie und Ihr Projekt auf dem Weg über Landes- und Bundesministerien nach Brüssel zur Genehmigung durch die Europäische Kommission. Informelle Abstimmung, Vorabkontakt, (Prä-)Notifizierung: Wir kennen die Praxis und Abläufe bei der Europäischen Kommission.

Wir beraten in beihilferechtlich motivierten Prüfverfahren der Europäischen Kommission, von Aufsichtsbehörden, des Europäischen Rechnungshofs und der deutschen Rechnungshöfe.

Wettbewerber können angebliche Beihilfen zum Anlass nehmen, gegen öffentliche Finanzierungen, Grundstücks- oder Unternehmenstransaktionen vor den nationalen Gerichten zu klagen oder eine Beschwerde an die Europäische Kommission zu richten. Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht und bei der Europäischen Kommission.

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