Ab dem 12. Oktober 2023 gelten die Anmeldepflichten nach der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation – FSR). Bei der Europäischen Kommission sind anzumelden, Unternehmenszusammenschlüsse, wenn an diesen Beteiligte Subventionen von Staaten außerhalb der EU erhalten haben. Gleiches gilt für die Beteiligung von aus Drittstaaten subventionierten Bietern in öffentlichen Vergabeverfahren.
Die FSR und ihre Durchführungsverordnung sind ein eigenständiges neues Rechtsregime zum Schutz von Binnenmarkt und Wettbewerb, sie orientiert sich aber sehr weitgehend an bekannten Instrumenten des Kartell- und des Beihilfenrechts.
Alle öffentlichen und privaten Marktteilnehmer sollten die FSR kennen, wenn in ihrem Marktumfeld Unternehmen eine wichtige Rolle spielen, die enge Verbindungen zu Drittstaaten und deren staatlichen Kassen unterhalten. Mit unserem GSK Update geben wir einen ersten Überblick zu den wichtigsten Pflichten, Verfahren und Sanktionen nach der FSR.