Omnibus-Paket vom 26. Februar 2025

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 ein neues Gesetzgebungspaket unter dem Schlagwort „Omnibus I“ vorgestellt, das u.a. darauf abzielt, EU-Vorschriften zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern. Die Vorschläge umfassen Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der zugehörigen delegierten Rechtsakte, der Sorgfaltspflichten nach der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und des europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). In unserem GSK Update geben wir Ihnen einen Überblick über die Vorschläge und das weitere Verfahren.

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