Am 5. Oktober 2023 hat das Europäische Parlament eine EU-Verordnung über europäische grüne Anleihen final verabschiedet und gebilligt. Nachdem der erste Entwurf der EU-Kommission bereits am 06. Juli 2021 veröffentlicht und zwischenzeitlich im Februar 2023 eine politische Einigung mit einigen Änderungsvorschlägen erzielt wurde, ist mit der Annahme des EU-Parlaments nun ein weiterer Meilenstein hin zur endgültigen Verabschiedung eines EU-weiten Standards für grüne Anleihen geschafft.
Der EU Green-Bond-Standard (kurz: „EuGB-Standard“) ist ein freiwilliger Standard, dessen Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ allen Emittenten – sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU – die eben jene Anforderungen des Vorschlags erfüllen, zur Verfügung stehen soll. Diese sollen ihre Emissionserlöse grundsätzlich taxonomiekonform verwenden und darüber vor der Emission sowie während ihrer Laufzeit eine umfassende Transparenz schaffen.
Die vom EU-Parlament final verabschiedete und angenommene EU-Verordnung über europäische grüne Anleihen ist vorläufig und muss noch vom Rat der Europäischen Union bestätigt und überdies angenommen werden. Erst anschließend wird sie endgültig und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die finale Verordnung tritt schließlich 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und soll zwölf Monate danach in der Praxis angewandt werden.
Über die genaueren Anforderungen der Verordnung für europäische grüne Anleihen nach Annahme des EU-Parlaments informieren wir Sie in unserem neuen GSK-Update.