Neue Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – die CSRD im Überblick

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ändern sich tiefgreifend.

Dies ergibt sich aus der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Die CSRD trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Diese Richtlinie erweitert die bestehende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen sukzessive. Knapp 50.000 Unternehmen in der EU, darunter große, kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie bestimmte Drittstaatenunternehmen, müssen künftig Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Die Berichtspflichten der CSRD werden schrittweise ab dem 1. Januar 2024 umgesetzt.

In unserem ersten GSK-Update hierzu führen wir in die Grundlagen der CSRD ein und geben Ihnen einen ersten Überblick über Anwendungsbereich bzw. Berichtspflichten. Es folgen in den kommenden Wochen weitere Updates, seien Sie also gespannt.

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