Konkretisierung der CSRD durch umfangreiche neue Reportingstandards

Die EU-Kommission hat im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) im Juli die finale Fassung eines delegierten Rechtsaktes verabschiedet, der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einführt.

Diese neuen Standards werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 verbindlich und betreffen die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen im Detail, weshalb sich ein genauer Blick lohnt.

Die ESRS bestehen aus übergreifenden und themenspezifischen Standards, die die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance abdecken. Ein entscheidendes neues Kriterium hierbei ist die Wesentlichkeitsanalyse, worauf neben speziellen Ausnahmen für bestimmte Themenkomplexe und der Verbindung zu anderen EU-Rechtsvorschriften ein besonderes Augenmerk zu legen ist.Unternehmen sollten sich auf die Umstellung frühzeitig vorbereiten, um den neuen Anforderungen möglichst umfassend gerecht zu werden. Wir informieren Sie hierüber in unserem neuen GSK-Update – dem zweiten aus der aktuellen CSRD-Reihe.

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