ESG-Anforderungen in der MiFID II gelten seit dem 2. August

Nachdem seit 2019 vor allem Offenlegungs- und Informationspflichten zu Nachhaltigkeitsfragen nach und nach in Kraft treten, gelten seit dem 2. August 2022 über die Anpassung der Vorgaben der Delegierten Verordnung zur MiFID II (DelVO (EU) 2017/565) auch die Anforderungen an die Abfrage und Berücksichtigung nach Nachhaltigkeitspräferenzen, den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren für alle WpHG-Wertpapierdienstleister.

Mit unserem GSK Update bieten wir einen letzten Checkup der wichtigsten Neuerungen und zugleich wichtige Praxistipps.

Mehr zum GSK-Themenschwerpunkt „Sustainable Finance & ESG“ finden Sie hier:

Sustainable Finance ESG | GSK Stockmann

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