Am 4. Dezember 2023 haben die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ihren finalen Report zur Anpassung der Delegierten Verordnung zur Offenlegungs-Verordnung (RTS) veröffentlicht und der Europäische Kommission übermittelt. Dieser finale Bericht baut auf dem Konsultationsentwurf der ESAs aus April diesen Jahres unter Berücksichtigung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen auf. Die enthaltenen Änderungsvorschläge betreffen insbesondere die Principal Adverse Impacts (PAI) sowie die Anpassung der als Annex beigefügten Templates für Art. 8- und Art. 9-Produkte.
Die Europäische Kommission hat nun drei Monate Zeit zur Prüfung der überarbeiteten RTS. Sofern der Entwurf der ESAs unverändert verabschiedet wird, werden die Änderungen am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Damit könnten die vorliegenden Änderungen bereits für das zum 30. Juni 2024 zu veröffentlichende PAI-Statement von Finanzmarktteilnehmern von Relevanz sein. Insofern sollte frühzeitig geprüft werden, ob die erforderlichen Daten hierfür vorliegen oder hierfür Prozesse angepasst werden müssen. Zudem müssten alles ESG-Anhänge von Finanzprodukten nach Art. 8 und Art. 9 Offenlegungs-Verordnung kurzfristig grundlegend angepasst werden.