Die EU-Kommission hat im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) im Juli die finale Fassung eines delegierten Rechtsaktes verabschiedet, der das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einführt. Diese regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen im Detail. Die ESRS bestehen aktuell aus übergreifenden und themenspezifischen Standards, die die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance abdecken, sektorspezifische Standards sollen folgen. In unserem GSK Update Konkretisierung der CSRD durch umfangreiche neue Reportingstandards erklären wir, was das für Unternehmen bedeutet und warum sich ein genauer Blick lohnt.
In den letzten Wochen gab es einige neue Entwicklungen bei den ESRS, über die wir Sie informieren möchten:
• Der Rat und das EU-Parlament haben innerhalb der ihnen dafür zur Verfügung stehenden Frist keinen Einspruch gegen das erste Set der ESRS erhoben – einen entsprechenden Antrag lehnte eine Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament ab. Damit werden diese ESRS verbindlich und sind bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 1. Januar 2024 zu beachten.
• Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die EU-Kommission berät und die ESRS entworfen hat, unterstützt die Anwender bei der Umsetzung: Sie veröffentlicht in den nächsten Wochen neue „Implementation Guidance“, insbesondere zu den Themen Wesentlichkeitsanalyse und Wertschöpfungskette. Außerdem entwickelt die EFRAG eine Übersicht der ESRS-Datenpunkte. Erste Entwurfsfassungen all dieser Dokumente können bereits auf der Webseite der EFRAG abgerufen werden.
• Diese Woche hat die EFRAG außerdem eine neue Q&A-Plattform freigeschaltet, auf der Anwender Fragen zu den ESRS stellen können. Die EFRAG wird rechtlich unverbindliche Antworten und Einschätzungen dazu abgeben, die auf der Plattform veröffentlicht werden. Fragen können ab sofort online gestellt werden.
• Darüber hinaus arbeitet die EFRAG am Entwurf weiterer ESRS: Die Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen im Januar 2024 veröffentlicht und Gegenstand einer Konsultation werden. Weitere, sektorspezifische Standards werden ebenfalls entwickelt. Dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2024 ist aber zu entnehmen, dass die Fristen für die Verabschiedung verschoben werden, um den Anwendern mehr Zeit zu geben, um die neuen Vorgaben umzusetzen.
Wir halten Sie in unserer GSK Update-Reihe zur CSRD und in den GSK Short News weiter auf dem Laufenden.