Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) und das erste Set der neuen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS) sind seit dem 1. Januar 2024 auf die erste Gruppe von großen Unternehmen anwendbar. Der Anwendungsbereich wird nun schrittweise vergrößert.

Dreh- und Angelpunkt der neuen Berichterstattungspflichten ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Im Grundsatz muss nur über das berichtet werden, was für das Unternehmen auch wesentlich ist. Da Wesentlichkeitsanalysen in der Praxis einige Zeit in Anspruch nehmen können, lohnt es sich, sich zeitnah mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Wir informieren Sie im vierten Teil unserer GSK Update-Reihe zur CSRD.

Bisherige Teile der Reihe:

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