Neue Offenlegungsverordnung zu Nachhaltigkeit greift ab 10. März

Ab dem 10. März 2021 wird es ernst: Die Offenlegungsverordnung für mehr Transparenz hinsichtlich des Umgangs von Finanzmarktteilnehmern mit Nachhaltigkeitsaspekten ist anzuwenden. In der Börsen-Zeitung vom 05.03.2021 geben unsere Anwälte Lisa Watermann und Dr. Oliver Glück einen Überblick über die neuen Transparenzvorgaben und den Handlungsbedarf für Finanzmarktteilnehmer. Nachhaltigkeit ist demnach nicht mehr nur ein Trend für Marketingexperten, sondern wird künftig Kernbestandteil einer aufsichtskonformen Organisation.

Mehr zum GSK-Themenschwerpunkt „Sustainable Finance & ESG“ finden Sie hier: https://gsk.de/sustainable-finance-esg/

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