Planung, Bau, Betrieb, Rückbau

Projektentwicklung
Industrieanlagen und Industrieimmobilien

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Nachhaltige Industrieanlagen: Keine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“.

Die produzierende Industrie als tragende Säule der deutschen Wirtschaft steht unter gewaltigem Transformationsdruck. Das fordert alle Beteiligten heraus, vom Kapitalgeber bis zu den Angestellten, und bietet zugleich eine Chance, die es zu ergreifen lohnt.
Die Corona-Maßnahmen haben die Transformation beschleunigt. Sie haben Digitalisierungsprozesse und Änderungen in der Arbeitswelt, der Produktion und im Mobilitätssektor angestoßen. Der Büroflächenbedarf hat abgenommen und Meetings finden auf den Bildschirm im Homeoffice statt.

In den Lieferketten von Roh- und Baustoffen, Computerchips oder Edelmetallen sind Lücken entstanden; Engpässe und geopolitische Abhängigkeiten sind offenbar geworden. Die Renationalisierung von Schlüsselindustrien sowie die Reorganisation der Produktion sind als Lösungsansätze auf die Tagesordnung gerückt.

Auch die politisch angestoßene Energiewende wirbelt bestehende Strukturen durcheinander. Energie zu verbrauchen, wird teurer, Innovationen und Zukunftstechnologien lohnen sich mehr denn je. Regulierungen wie das im Green Deal der EU-Kommission enthaltene „Fit for 55“-Paket zwingen Wirtschaftsunternehmen, ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren. Mit der Produktion in Drittländer auszuweichen, ist keine Lösung, denn EU-Klimazölle verteuern die Importe. Bezahlbarer Strom wird zum Standortfaktor und benötigt den Ausbau erneuerbarer Energien und eine Infrastruktur, um ihn zu transportieren, zu speichern und umzuwandeln.

Um diese Herausforderungen anzugehen und um Industrieanlagen zu errichten, die im positiven Sinne nachhaltig und zukunftsfähig sind, braucht es Berater, die die Aufgaben in ihrer Gesamtheit verstehen. Diesem Zweck dient die GSK Stockmann DenkFabrik. Hier arbeiten integrierte Spezialistenteams, die Sie getreu unserem Leitsatz „The Industrial Perspective“ mit unternehmerischer Weitsicht unterstützen – bei allen rechtlich relevanten Themen im Lebenszyklus einer Industrieanlage.

Die 360-Grad-DenkFabrik für Ihre Industrieanlage

Unser 360°-Beratungsansatz gewährleistet, dass Ihnen für jedes Thema ein spezialisiertes und international erfahrenes Team zur Seite steht. Die Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Notare Ihres Teams arbeiten standort- und disziplinübergreifend reibungslos miteinander. Dabei nehmen sie jeweils die Mandantenperspektive ein, haben also die Anforderungen der Mandanten im Hinblick auf Erfolg, Kosten und pragmatische Lösungen im Blick. Noch kürzer gesagt: The Industrial Perspective.

Genehmigungen und Umweltauflagen

Die starken öffentlich-rechtlichen Teams von GSK Stockmann – Vergaberecht, Beihilferecht, Umwelt- und Planungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht – sind mit im Boot, um die Voraussetzungen für eine rechtssichere Genehmigung und einen reibungslosen Anlagenbetrieb zu schaffen.

Bau und Projektentwicklung

Viele der großen Projektentwicklungen in Deutschland gehen über den Schreibtisch eines GSK-Anwalts. In Kombination mit langjähriger Erfahrung im Anlagenbau, mit Industrieunternehmen und Kommunen bildet das buchstäblich ein gutes Fundament für nachhaltige Industrieanlagen und -immobilien.

Finanzierung, Steuerecht, Asset Management

Eine der größten Banking- und Finance-Praxen im europäischen Raum nimmt sich bei GSK Stockmann Ihrer Industrieimmobilien-Assets an. Das Fonds- und Finanzierungteam bringt die Finanzierungspartner zusammen – häufig zusammen mit dem Luxemburger Büro von GSK.

Konfliktlösung, internationale Schiedsverfahren

Auseinandersetzungen sind unser Fachgebiet: Zwischen Investoren, Anlegern und Banken. Zwischen Lieferanten und Empfängern. Zwischen Auftraggebern und Bauunternehmern. Und vieles mehr. Eines der größten Dispute-Resolution-Teams im deutschsprachigen Raum vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich, vor Schiedsgerichten sowie in Adjudikations- und Schlichtungsverfahren.

Personal und Betrieb

Angestellte und Führungskräfte, Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsräte sind der Motor der produzierenden Industrie. Unsere Arbeitsrechtspraxis betreut Sie individual- und kollektivarbeitsrechtlich sowie im Datenschutz. Bei Schlichtungsverfahren kommen unsere Mediatoren zum Einsatz.

Geistiges Eigentum und Wettbewerb

IT-Themen, Beratung und die Verwaltung großer Markenportfolios sind der Beritt unserer IP/IT-Praxis, die internationale Industrieunternehmen auch in wettbewerbs- und markenrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht bis hin zu BGH und EuGH vertritt.

Steigender Innovationsdruck, Klimaschutzvorschriften und internationaler Wettbewerb verkürzen die Innovationszyklen für neue Produkte und Verfahren. Das heißt für Industrieanlagen: stilllegen oder modernisieren. Wir helfen bei der Entscheidung.

Dr. Andreas Geiger, Rechtsanwalt

Industrieanlagen und -immobilien: Jede Phase ein Erfolg.

Eine Industrieanlage hat einen Lebenszyklus, ebenso wie jede Immobilie. Er startet mit der Geschäftsidee und führt in vielen Etappen über Planung, Bau und Betriebsphase zum Endpunkt und Neuanfang durch Stilllegung oder Verkauf. Unsere 360°-Beratung unterstützt Sie in jeder Phase mit spezifischen Beratungsangeboten.

Ob Investor, Kommune oder produzierendes Unternehmen, ob Expansion oder Rückzug, unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ebnen Ihnen mit einschlägiger Fach- und Branchenerfahrung den Weg zu tragfähigen Entscheidungen. Hier erfahren Sie, wobei Sie konkret auf unsere Hilfe zählen können.

Lebenszyklus einer Industrieanlage / Industrieimmobilie

Phase 1: Strategische Planung und Projektierung

Die erste Phase dient der Konkretisierung der strategischen Idee. Sie finden einen Standort, planen die Anlage und ermitteln den Investitionsbedarf.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Begleitung Standortsuche / Erwerb Grundstücksrechte
  • Finanzierung
  • Steuern
  • Förderung / Subventionen
  • Gesellschaftsrecht
  • Prüfung von Versicherungsangeboten, zum Beispiel Project All-Risk Versicherungen
  • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen
  • Begleitung Bauleitplanung
  • Mitwirkung am Ausgangszustandsbericht zum Boden und Betriebsgelände
  • Kommunikation mit Anwohnern, Politik, Behörden und anderen Akteuren

In der Analysephase Ihres Projekts ermittelt eine Machbarkeitsstudie, ob Ihr Vorhaben Hand und Fuß hat. Wie geeignet ist Ihr Standort? Wie sieht die Grundstückssituation aus beziehungsweise die Miet- und Pachtsituation? Das GSK-Team wirkt am Ausgangszustandsbericht zum Boden und Betriebsgelände mit. Unsere Beratung zum Grundstücksrecht klärt die offenen Fragen.

Wie hoch ist die Hürde der Finanzierung? Welche Finanzierungspartner holen Sie mit ins Boot? Welche Sicherheiten benötigen sie für ihre Lendings? Erhalten Sie öffentliche Mittel für Ihr Vorhaben? Unser Team Kredite und Akquisitionsfinanzierung wird auf Banken- und Investorenseite bei komplexen Deals als hochqualifizierter Partner geschätzt. Unser Beihilfe-Team klärt die beihilferechtliche Dimension von Fördermitteln und Subventionen.

Eng verknüpft mit der Finanzierung ist die gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Strukturierung Ihres Vorhabens – ein Thema, bei dem Sie Profis benötigen. Schließlich soll sich die neue Gesellschaft gut in die Konzernstruktur einfügen. Unsere Corporate-Praxis setzt als kreative Architektin die gesellschafts- und steuerrechtliche Struktur auf und gestaltet notwendige Schritte zu deren Umsetzung.

Mit uns planen und konzipieren Sie Ihr Vorhaben so, dass Sie wissen, welche Genehmigungen Sie benötigen und mit welchen Auflagen Sie rechnen müssen. Das große und erfahrene Umwelt- und Planungsrechtsteam kümmert sich um die öffentlich-rechtliche Seite Ihres Projektes und begleitet die Bauleitplanung. Eine der schwierigsten Hürden, um das Vorhaben praktisch umzusetzen: die Kommunikation mit den Anwohnern, der Politik, den Behörden und anderen. Wir verstehen die Interessen beider Seiten und moderieren den Interessenausgleich.

Steht Ihr Versicherungskonzept? Wir prüfen für Sie Versicherungsangebote, zum Beispiel Project All-Risk Versicherungen.

Ihr Ansprechpartner für Phase 1:

Dr. Andreas Geiger
Partner*
+49 89 288174-21
andreas.geiger@gsk.de

Phase 2: Umsetzung der industriellen Aufgabenstellung

Die zweite Phase dient dazu, das Industrieprojekt in die Tat umzusetzen. Dazu finden Sie das richtige Projektteam, gehen an die Beschaffung von Grundstücken oder Nutzungsrechten und holen die erforderlichen Genehmigungen ein. Dann bereiten Sie den Beschaffungs- und Errichtungsprozess vor.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Management des Genehmigungsverfahrens
  • Mitwirkung Erstellung Genehmigungsunterlagen, Abstimmung mit Gutachtern
  • Prüfung der Nebenbestimmungen der Genehmigung, Rechtsmittelverfahren
  • Begleitung des Grundstücksankaufs / der Anmietung
  • Mitwirkung bei der Beschaffung der Anlagen (Vertragsentwurf, Vergabe / Ausschreibung, Verhandlungen)
  • Begleitung der Ausschreibung der Projektsteuerungs- und Planungsleistungen (Vertragsentwürfe, Vergabe / Ausschreibung, Verhandlungen)

Wir wirken an der Erstellung der Genehmigungsunterlagen mit, stimmen uns mit den Gutachtern ab und managen das Genehmigungsverfahren. Wir prüfen die Nebenbestimmungen der Genehmigung und legen Rechtsmittel ein, wenn erforderlich.

Sie erwerben oder mieten die Gebäude und Grundstücke. Eventuell kommt statt Kauf auch ein Erbbaurecht in Betracht. GSK begleitet Sie beim Kauf bzw. Anmietung der Grundstücke. Ob Headquarter, Hochofen oder Halbleiterfabrik, unserem Immobilien- und Industrieteam ist keine Herausforderung fremd.

Wenn Sie Fabriken und Anlagen bauen, stehen Sie als Auftraggeber vor zahlreichen Auswahlentscheidungen. Sie müssen die Anlagen beschaffen, die Projektsteuerung in die richtigen Hände legen und die passenden Planungsunternehmen beauftragen. Gibt es eine Generalplanung oder einzelne Planungsgewerke? Welche Bauunternehmen kommen zum Einsatz?

GSK begleitet Sie bei der Ausschreibung der Leistungen, entwirft die Verträge, führt die Ausschreibung durch und führt die Verhandlungen. Als öffentlicher Auftraggeber müssen Sie Vergabeverfahren durchführen. Mit der richtigen Konzeption können Sie Einfluss auf die Projektsteuerung und Planung nehmen.

Ihre Ansprechpartnerin für Phase 2:

Dr. Oda Wedemeyer
Partnerin*
+49 30 203907-0
oda.wedemeyer@gsk.de

Effizienzsteigerungen und Wirtschaftswachstum haben dafür gesorgt, dass es heute so vielen Menschen gut geht wie nie zuvor. Damit das so bleibt, müssen wir industrielle Produktion so planen, dass sie nachhaltig ist.

Dr. Oda Wedemeyer, Rechtsänwaltin

Phase 3: Errichtung und Inbetriebnahme

Die dritte Phase ist die der Umsetzung. Sie bauen den Hochofen, errichten die Lackierstraße und nehmen die neuen Anlagen in Betrieb. Sie reagieren auf Rückschläge und Zwischenfälle, stehen in Kontakt mit der Genehmigungsbehörde, setzen Forderungen durch und erhalten die nötigen Zertifizierungen.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Begleitung der Ausschreibung der Bau- und Montageleistungen (Vertragsentwürfe, Vergabe / Ausschreibung, Verhandlungen)
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Rechtliches Schnittstellenmanagement
  • Vertrags- und (Anti-) Claim Management
  • Arbeitsrecht
  • Adjudikation
  • Litigation / Arbitration
  • Vollstreckung

Für die Bauphase wie für die Montage gilt: je komplexer desto störanfälliger.

  • Das rechtliche Schnittstellenmanagement von GSK Stockmann sorgt dafür, dass alle Verträge sauber ineinandergreifen, die Haftung der verschiedenen Beteiligten voneinander abgegrenzt wird und keine Leistungen doppelt bezahlt werden.
  • Baubegleitend sorgt GSK Stockmann dafür, dass alles im Fluss bleibt. Das Vertrags- und Claim Management überwacht die Einhaltung von Verträgen, justiert wenn nötig nach und setzt Forderung durch.
  • Um Konflikte noch während der Bauphase kostensparend beizulegen, bietet GSK die Streitbeilegungsmethode der Adjudikation an. Für dieses moderne baubegleitende Konfliktlösungsverfahren stehen als Adjudikatoren speziell qualifizierte und erfahrene Rechtsanwälte bereit.
  • Für streitige Auseinandersetzungen bieten wir Prozessführung vor nationalen und internationalen ordentlichen Gerichten (Litigation) und Schiedsgerichten (Arbitration) an.
  • Falls erforderlich, kümmern uns auch um die Vollstreckung titulierter Ansprüche.

Ehe eine Industrieanlage auf Vollbetrieb schalten kann, sind jede Menge Vorbereitungen, Kontrollen und Sicherheitsüberprüfungen nötig. GSK unterstützt Sie bei den Abnahmen und bei allen Stufen bis zum Betriebsstart. Wird der Start zum Fehlstart, übernehmen wir neben dem Claim-Management auch die Kommunikation mit den Versicherungen.

Für die zahlreichen an Planung, Bau und Inbetriebnahme im eigenen Unternehmen beteiligten Personen braucht es Arbeitsverträge, Werk- und Überlassungsverträge. Das Gleiche gilt für den späteren Betrieb. Die Arbeitsrechtspraxis von GSK Stockmann sorgt schnell und international bestens vernetzt dafür, dass das für Bau und Produktion nötige Personal rechtlich sicher einsatzbereit ist.

Die Anlagenkomponenten, Baustoffe und Bauteile müssen zur richtigen Zeit am rechten Ort sein. Mit unserer Logistikkompetenz sind wir auch hierfür der richtige Ansprechpartner.

Ihr Ansprechpartner für Phase 3:

Dr. Oliver Koos
Partner*
+49 69 710003-174
oliver.koos@gsk.de

Phase 4: Betrieb, Instandhaltung, Änderung

In der vierten Phase geht es darum, die Industrieanlage oder -immobilie als Asset weiterzuentwickeln. Der Betrieb muss laufen, die Vertragswerke müssen funktionieren und die Anlage muss funktionstüchtig bleiben. Eine wichtige Herausforderung besteht auch darin, sich gegen interne und externe Störungen und Haftungsfälle abzusichern und das Geistige Eigentum zu schützen. Als Sparringspartner von Rechtsabteilungen sorgen wir dafür, dass Sie jede Herausforderung meistern.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Corporate Real Estate Management (CREM)
  • Begleitung der Ausschreibung der O+M-Verträge (Vertragsentwurf, Vergabe / Ausschreibung und Verhandlungen)
  • Organisation von Umwelt-/Arbeitsschutz, Prüfung der Betriebsanweisungen
  • Prüfung der Berichtspflichten des Anlagenbetriebs
  • Genehmigungsrechtliche Abgrenzung von Instandhaltung und Änderung
  • Haftungsrechtliche Optimierung der Betriebsorganisation
  • Rechtliches Störfallmanagement
  • Prüfung nachträglicher Anordnungen der Behörde
  • Wettbewerbsrecht
  • Liefer- und Bezugsverträge
  • Produktzulassung, Produktsicherheit und Produkthaftung
  • Beratung bei Verkehrssicherungspflichten
  • Beratung im Arbeits- und Arbeitsschutzrecht
  • Anlagenbezogene Bußgeldverfahren
  • Litigation / Arbitration
  • Rechtliche Begleitung bei der Mängelbeseitigung, beim Gewährleistungsmanagement, beim Management der vom Auftragnehmer gestellten Sicherheiten sowie beim Claim Management

Aus Sicht der Kapitalgeber sind Industrieimmobilien wertvolle Assets, die es von der ersten Planungsskizze an wertsteigernd zu bewirtschaften gilt. Diesen ganzheitlichen Blick übernimmt unserer Real-Estate-Praxis mit dem Corporate Real Estate Management (CREM).

Zur Wertschöpfung gehört die pflegliche Behandlung. Wir sorgen für passende Betriebsführungs- und Wartungsverträge (O&M-Verträge) vom Vertragsentwurf über Ausschreibung und Vergabe bis zum Vertragsschluss.

Betreiber von Industrieanlagen stehen einem Gebirge an Vorschriften gegenüber. GSK stellt die ordnungsgemäße Betriebsorganisation sicher: mit Beratung zu Verkehrssicherungspflichten, dem Arbeits- und Arbeitsschutzrecht sowie dem Umwelt- und Emissionshandelsrecht. Außerdem prüfen wir die Betriebsanweisungen und die Einhaltung der anlagenbezogenen Berichtspflichten. Denn wenn’s nicht rund läuft, kostet es Geld und gefährdet womöglich die Gesundheit von Menschen.

Wir begleiten Anzeige- und Genehmigungsverfahren bei Anlagenänderung oder -erweiterung. Wir übernehmen die oft streitige Abgrenzung von Instandhaltung und Änderung. Während Instandhaltungen in der Regel von der Betriebsgenehmigung abgedeckt sind, braucht es für Änderungen ein formelles Anzeige- oder weiteres Genehmigungsverfahren.

Welche Zertifizierungen werden gebraucht? Wir beraten und begleiten die Auswahl und Einrichtung von Management- und Compliancesystemen und die Zertifizierungsverfahren. Präventiv unterstützt unsere Beratung für Industrie-Compliance Sie dabei, Compliance-Risiken Ihres Betriebs zu erkennen und internationalen Regelwerken entsprechend zu beseitigen.

Wie gut ist Ihre Betriebsorganisation gegen Störfälle abgesichert? Wir sorgen für die haftungsrechtliche Optimierung der Betriebsorganisation. Im Falle des Falles übernehmen wir das rechtliche Störfallmanagement und die Kommunikation mit den Behörden. Ergehen Anordnungen von Behörden gegen Ihr Unternehmen, prüfen wir sie und beraten Sie zu den nächsten Schritten. Wir vertreten Betreiber in anlagenbezogenen Bußgeldverfahren.

Warenlieferung, Ersatzteile, IT, Strom, Gas und Öl – alles muss zur rechten Zeit in ausreichender Menge am richtigen Ort sein. GSK übernimmt das gesamte Konvolut der Liefer- und Bezugsverträge und sichert Sie gegen Ausfälle ab. Marken, Designs, Patente, Software – Ihr geistiges Eigentum ist kostbar. Unsere Wettbewerbspraxis kümmert sich um ihren Schutz.

Produkte müssen sicher sein, von der Entwicklung über die Produktion bis zur Gebrauchsanleitung, und benötigen oft auch eine behördliche Zulassung. So einfach, so wichtig. Unser Team berät zu Produktsicherheit und Produktzulassung. Bei Produkthaftungsfällen, Rückrufen und behördlichen Anordnungen tritt unser weltweit tätiges Dispute-Resolution-Team in Aktion.

Baubedingte Fehler oder Mängel im Anlagenbau zeigen sich zuweilen erst nach einigen Jahren Betrieb. Unser erfahrenes Team übernimmt die gesamte rechtliche Begleitung: bei der Beseitigung der Mängel, beim Gewährleistungsmanagement, beim Management der vom Auftragnehmer gestellten Sicherheiten sowie beim Claim Management.

Ihr Ansprechpartner für Phase 4:

Olaf Jacobsen
Partner*
+49 69 710003-212
olaf.jacobsen@gsk.de

Innovationen zu entwickeln, die das Leben besser machen, und sie im großen Maßstab herzustellen, ist Aufgabe der Industrie. Wir tragen dazu bei, dass Sie es rechtssicher tun.

Dr. Oliver Koos, Rechtsanwalt

Phase 5: Stilllegung, Demontage, Entsorgung

Wenn die Betriebsphase einer Anlage zu Ende geht, bleibt noch viel zu tun. Mit Stilllegung, Demontage und Entsorgung sind nicht nur Aufräumarbeiten verbunden, sondern zahlreiche vertragliche sowie verwaltungs- und umweltrechtliche Aufgaben, die es zu erfüllen gilt. Mit dem Beistand des Industrie-Teams von GSK Stockmann ist gewährleistet, dass dem Ende kein dickes Ende nachfolgt, sondern der Weg frei ist für die Nachnutzung.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Prüfung der ordnungsgemäßen Betriebseinstellung gemäß BImSchG und der Genehmigungs- auflagen, insbesondere Wiederherstellung und Sanierung des Betriebsgeländes
  • Arbeitsrecht: Sozialplan, Massenentlassungsanzeige
  • Begleitung Anlagenverkauf
  • Begleitung der Ausschreibung der Demontage-, Abbruch- und Entsorgungsverträge (Vertragsentwurf, Vergabe / Ausschreibung, Verhandlungen)
  • Rechtliche Begleitung der Nachnutzung
  • Beratung beim Abschluss von Sale and Lease back-Verträgen und bei Kaufverträgen für das Betriebsgelände einschließlich der Verkaufsprüfung (Vendor Due Diligence)
  • Prüfung der Grundstückssituation insbesondere auch der Nachbargrundstücke wegen etwaiger Löschungsverpflichtungen für gewährte Dienstbarkeiten und sonstige grundbuchrechtliche Prüfung bei Aufgabe des Produktionsstandortes

Mit dem Abschließen des Fabriktors ist es nicht getan. Das Ende einer Industrieanlage erfordert eine ordnungsgemäße Betriebseinstellung nach den Vorgaben des BImSchG und die Erfüllung der Genehmigungsauflagen, zum Beispiel hinsichtlich der Wiederherstellung und Sanierung des Werksgeländes.

Der Abrissbirne geht eine Reihe von Verträgen voraus. Wir begleiten den Verkauf der Anlage, häufig ins Ausland, oder die Ausschreibung der Demontage, erstellen die Abbruch- und Entsorgungsverträge und führen die Verhandlungen.

Wir begleiten die ordnungsgemäße Sanierung des Werks- und Betriebsgeländes. Dazu begleiten wir die Abstimmung mit den Behörden und übernehmen die Ausschreibung der Sanierung sowie Entwurf und Verhandlung der Sanierungsverträge.

Was geschieht mit der Belegschaft? Wer sorgt für ihre anderweitige Weiterbeschäftigung oder Rente? Das Arbeitsrechtsteam berät frühzeitig und weitblickend zu allen arbeitsrechtlichen Implikationen einer Stilllegung oder Betriebsschließung.

Wer nutzt das Betriebsgelände nach dem Ende der industriellen Produktion? Und wofür? Wird darauf gebaut? Wer hat noch Ansprüche oder Wegerechte?

  • Kaufverträge und Verkäufer Due Diligence: Wir beraten beim Abschluss von Kaufverträgen für das Betriebsgelände und übernehmen die Verkaufsprüfung (Vendor Due Diligence).
  • Sale and lease back-Verträge für eine weitergehende Nutzung als Betriebsgelände: Unsere Vertragsabteilung arbeitet die notwendigen Sale and lease back-Verträge für eine künftige Nutzung aus.
  • Prüfung der nachbarrechtlichen Situation der Grundstücke: Wir kümmern uns um die grundstücksrechtliche Bereinigung der Grundstücke. Das betrifft beispielsweise Dienstbarkeiten, Wegerechte und ähnliches, die gelöscht werden müssen, damit sie einer Nachnutzung zum Beispiel durch Wohnbebauung nicht im Wege stehen.
  • Grundbuchrechtliche Prüfung: Wir übernehmen auch die sonstige grundbuchrechtliche Prüfung bei Aufgabe des Produktionsstandortes.

Ihr Ansprechpartner für Phase 5:

Dr. Hans-Michael Mache
Of Counsel
+49 69 710003-120
hans-michael.mache@gsk.de

Wir begleiten Sie über den gesamten Lebensyzklus Ihrer
Industrieanlage und -immobilie. 

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