Arbeits- und Vergütungsrecht
Interessen abwägen,
Entscheidungen
absichern.
Sie möchten Ihre Personalabteilung durch punktuelle rechtliche Beratung unterstützen, bestimmte Bereiche der Vergütung oder anderer Arbeitsbedingungen neu regeln oder Ihr Unternehmen personell umstrukturieren? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – von der Analyse rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten über die Gestaltung und strategische Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung stehen wir Ihnen als Fachanwälte und Spezialisten zur Seite. Außerdem sind wir für Fragen zur bestehenden Vergütungsstruktur und zur Gestaltung von Vergütungssystemen – auch im regulierten Bereich – Ihre Ansprechpartner.
Wir stehen für kompetente und maßgeschneiderte Beratung mit einem individuell und flexibel für Sie zusammengestellten Team: Durch fachübergreifende Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus dem Gesellschafts- und Steuerrecht, aus dem Bank- beziehungsweise Finanzaufsichtsrecht, für Restrukturierung und Insolvenz sowie für Compliance- oder Datenschutzfragen profitieren Sie von dem umfangreichen und spezialisierten Beratungsspektrum bei GSK Stockmann. Wir betrachten Sachverhalte nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus Ihrer unternehmerischen Perspektive, denn wir bieten eine erstklassige Rechtsberatung, die Sie und Ihr Unternehmen versteht und unterstützt – gemeinsam finden wir die für Sie bestmögliche Strategie oder Problemlösung.
Arbeitsrecht
Durch die Erstellung oder auch Aktualisierung Ihrer arbeitsrechtlichen Musterdokumente sorgen wir dafür, dass Sie stets die beste rechtliche Grundlage für Ihre Arbeit nutzen. Bei nationalen wie internationalen Projekten, Transaktionen und Umstrukturierungen sind wir fachkundige Begleiter bei der Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele. So verhandeln wir beispielsweise mit
Vorständen, Geschäftsführern, Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten und vertreten Ihre Interessen zielgerichtet in Einigungsstellen und vor Gerichten. Zur Fortbildung Ihrer Mitarbeiter bieten wir Ihnen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Inhouse-Schulungen und Fachvorträge zu aktuellen Themen an. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Vergütungsrecht
Seit der Finanzkrise und den daraus folgenden Regulierungen hat auch der Gesetzgeber erheblichen Einfluss auf die Vergütung von Mitarbeitern in Finanzunternehmen genommen. Eine Vergütungspolitik, die auf kurzfristigen Profit ausgerichtet ist und Erfolg belohnt, ohne dabei Misserfolg in ausreichendem Maße zu berücksichtigen und zu sanktionieren, wurde als einer der Auslöser der globalen Finanzkrise in den Jahren 2008/2009 ausgemacht. Daher ist die Vergütung von Mitarbeitern und Geschäftsleitern der Finanzbranche in den Fokus des europäischen sowie des nationalen Gesetzgebers gerückt: Nahezu jede Tätigkeit auf dem Finanzmarkt ist durch das Parlament und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
vergütungsaufsichtsrechtlichen Regularien unterworfen worden, was wiederum der Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben zur Vergütungsregulierung entspricht. Heute bilden vor allem die Institutsvergütungsverordnung, die AIFM-Richtlinie sowie die teilweise in nationales Recht umgesetzten Vorgaben der MiFID II/MaComp den Rechtsrahmen dafür, wie Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften ihre Bonus- und Vergütungsmodelle ausgestalten dürfen. Die Regulierung der Vergütung schreitet kontinuierlich auf internationaler und nationaler Ebene voran. Hierbei ist es von großer Bedeutung, den Überblick über die anzuwendenden Vorschriften zu behalten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
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