Grüne Verbriefungen aufgrund der neuen Verordnung über europäische grüne Anleihen

Am 30.11.2023 wurde die Verordnung über europäische grüne Anleihen (EU Green Bond StandardEUGBS) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese setzt erstmals einen einheitlichen Standard für sog. „europäische grüne Anleihen“ bzw. „European Green Bonds“ und gilt ab dem 21.12.2024.

Der EUGBS ist ein freiwilliger Standard, der nun neben klassischen Unternehmensanleihen auch einen eigenen Rechtsrahmen für bestimmte Ausgestaltungsformen von Verbriefungen (sog. grüne Verbriefungen) vorsieht. Originatoren und Investoren wird durch grüne Verbriefungen ein weiteres Instrument zur Finanzierung nachhaltiger Projekte beispielsweise in den Bereichen erneuerbare Energien und Infrastruktur an die Hand gegeben. Zugleich trägt der europäische Gesetzgeber zur Finanzierung der Transformation bei und stärkt den europäischen Verbriefungsmarkt.

Über den neuen Rechtsrahmen für grüne Verbriefungen informieren wir Sie im Detail in unserem neuen GSK-Update.

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