Die EU-Kommission hat am 14. Sepember 2023 ein Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der sog. EU-Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088; Sustainable Finance Discolsure Regulation, kur: „SFDR“) gestartet. Die SFDR ist in weiten Teilen seit März 2021 anwendbar und wird auf europäischer Ebene durch eine delegierte Verordnung konkretisiert, bezüglich derer die EU-Kommission im Sommer ebenfalls eine Konsultation zur Überarbeitung durchgeführt hat (nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite der EU-Kommission zu finden: Joint consultation on the review of SFDR Delegated Regulation (europa.eu)).
Das Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der SFDR ist in eine „öffentliche Konsultation“ und eine „zielgerichtete Konsultation“ unterteilt.
Die „öffentliche Konsultation“ richtet sich an einen weiten Kreis von Interessengruppen und umfasst eine Reihe von Fragen zur Bewertung der aktuellen Anforderungen nach der SFDR sowie der Verknüpfung zu anderen regulatorischen Vorgaben der Europäischen Union für den Bereich Sustainable Finance, wie beispielsweise der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) oder der CSRD (Verordnung (EU) 2022/2464).
Die „zielgerichtete Konsultation“ ist hingegen an öffentliche Stellen und Marktteilnehmer adressiert, die bereits über konkrete Erfahrungen mit der aktuellen Regulatorik der SFDR verfügen. Neben den Fragestellungen aus der „öffentlichen Konsultation“ enthält die „zielgerichtete Konsultation“ eine Reihe weiterer Fragen der EU-Kommissionen zu möglichen Änderungen der Transparenzvorgaben für Finanzmarktteilnehmer sowie einer möglichen Implementierung eines Kategoriesystems für Finanzprodukte. Zur Diskussion wird unter anderem eine ausdifferenzierte Kategorisierung von Finanzprodukten gestellt, welches die bisherige grobe Einteilung in sog. Art. 8- und Art. 9-Produkte ablösen bzw. weiter konkretisieren soll.
Am 10. Oktober 2023 findet im Zusammenhang mit dem Konsultationsverfahren ein online-Workshop der EU-Kommission statt. Nähere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung sind auf der Internetseite der EU-Kommission zu finden.
Das Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der SFDR läuft bis zum 15. Dezember 2023. Konkrete Vorschläge der EU-Kommission für eine Überarbeitung der SFDR sind derzeit für das zweite Quartal 2024 geplant.