Ulrich Battis und Jan Hennig, Rechtsanwälte bei GSK Stockmann

Zeitwohnen und möblierte Vermietung: Rechtliche Grenzen der Regulierung

Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis und Dr. Jan Hennig, Rechtsanwälte bei GSK Stockmann, analysieren in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die rechtlichen Grenzen der Regulierung möblierter Wohnungen in Berlin und auf Bundesebene. Dabei ist nicht jede möblierte Vermietung missbräuchlich. Zeitwohnen hat sich vielmehr als eigenständiger Markt für mobile Berufstätige etabliert.

Die Berliner Praxis, befristete möblierte Vermietung in Milieuschutzgebieten als genehmigungspflichtige „Nutzungsänderung“ zu behandeln, überschreitet nach Auffassung der Autoren die Landeskompetenz. Berlin droht eine Wiederholung des gescheiterten Mietendeckels, verbunden mit erheblichen Amtshaftungsrisiken.

Auch die geplanten Bundesregelungen im Rahmen von „Mietrecht II“, namentlich die Sechsmonatsgrenze und die Deckelung des Möblierungszuschlags, begegnen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken. Hochwertige Angebote werden unverhältnismäßig belastet, während gerade minderwertige Möblierungen weiterhin möglich bleiben.

Battis und Hennig plädieren für eine differenzierte Regulierung, die Missbrauch gezielt bekämpft und zugleich ein für die Mobilität unverzichtbares Marktsegment erhält.

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