Berlin aus der Vogelperspektive

Vergesellschaftung von Immobilienbeständen großer Wohnungsunternehmen in Berlin

Ende Juni hat die „Expertenkommission“ des Berliner Senats ihren Abschlussbericht zur Möglichkeit einer Vergesellschaftung von Immobilienbeständen großer Wohnungsunternehmen in Berlin vorgelegt. Die Kommissionsmehrheit hält eine Vergesellschaftung für verfassungsrechtlich möglich. Unser GSK-Update analysiert den Abschlussbericht sowie die gewichtigen Sondervoten, die belegen, dass zentrale Fragen – insbesondere die Verhältnismäßigkeit sowie die Höhe der Entschädigung – noch offen sind und eine Vergesellschaftung zahlreichen rechtlichen Hürden begegnete. Zudem könnte sie das Kernproblem des Berliner Wohnungsmarktes – die Knappheit des Wohnungsangebotes – nicht beheben.

Update herunterladen
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner