Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse kann im besten Fall bei der Identifizierung von Risiken helfen. Nur über Wesentliches muss berichtet werden: Dieser Grundsatz gilt für die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die ersten Unternehmen wenden sie bereits im laufenden Geschäftsjahr 2024 an. Bis zum Geschäftsjahr 2028 wird der Kreis der betroffenen Unternehmen schrittweise ausgeweitet.
Welche Berichtspflichten zukünftig konkret anstehen, erklärt Dr. Christine Toman, Anwältin bei GSK Stockmann, in einem Beitrag für die FAZ.