Die Europäische Kommission hat kürzlich eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung für PRIIPs-KID für die Fondsbranche bis zum 30. Juni 2022 angekündigt.
Die Europäische Kommission reagiert damit auf einen langwierigen Abstimmungsprozess der europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs), die sich erst Anfang März 2021 auf einen Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS) zur PRIIPs-Verordnung verständigen konnten. Da die finalen RTS erst für das vierte Quartal dieses Jahrs erwartet werden, schlägt die Europäische Kommission eine Verschiebung der Anwendbarkeit der PRIIPs-Vorgaben für die Fondsbranche um weitere sechs Monate vor. Investmentfonds und Vertriebe sollen demnach erst ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet sein, wesentliche Anlegerinformationen in Form eines PRIIPs-KID zu erstellen bzw. im Rahmen einer Beratung oder des Vertriebs Kleinanlegern zur Verfügung zu stellen. Mit einer gesetzlichen Umsetzung im Zuge eines Quick-Fix-Schnellverfahrens ist in Kürze zu rechnen.