Software als haftungsrelevantes Produkt
Mit der Produkthaftungsrichtlinie 2024 wird Software nicht mehr nur als immaterielles Gut oder Lizenzgegenstand behandelt, sondern als haftungsrechtlich relevantes Produkt.
Mit der Produkthaftungsrichtlinie 2024 wird Software nicht mehr nur als immaterielles Gut oder Lizenzgegenstand behandelt, sondern als haftungsrechtlich relevantes Produkt.