Software als haftungsrelevantes Produkt

Mit der Produkthaftungsrichtlinie 2024 wird Software nicht mehr nur als immaterielles Gut oder Lizenzgegenstand behandelt, sondern als haftungsrechtlich relevantes Produkt. Hersteller geraten damit stärker in die Pflicht: Auch fehlende Updates können künftig teuer werden.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung, dem Aufkommen intelligenter Produkte und datenbasierter Geschäftsmodelle, die sich allesamt einer Einordnung in das enge Raster des traditionellen Produktbegriffs entziehen, stieß das Haftungsregime aus dem Jahr 1985 an seine Grenzen. Gleichzeitig haben neue Phänomene wie die Wiederaufbereitung von Produkten im Sinne der Kreislaufwirtschaft sowie komplexe Lieferketten zusätzliche Schwachstellen im bisherigen Haftungssystem offenbart.

Die Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte reagiert auf diese Entwicklungen mit einer umfassenden Reform: Wie der Anwendungsbereich der Produkthaftung erweitert, der Fehlerbegriff neu definiert und bislang geltende Haftungsbeschränkungen geändert wurden, beschreiben Dr. Jörg Wünschel und Daniela Bincheva von GSK Stockmann in einem Artikel für den Industrieanzeiger.

Den gesamten Artikel lesen Sie hier: Haftungsrisiko Software

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