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Neues zur Offenlegungsverordnung – FAQ der ESA aktualisiert

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) hatten erstmals im Frühjahr 2022 der Europäischen Kommission Fragen zur Auslegung des Unionsrechts in Bezug auf die Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation – „SFDR“) und die Taxonomieverordnung vorgelegt.

Die Fragen umfassten unter anderem folgende Aspekte:

• Offenlegung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)

• Definition von Finanzmarktteilnehmern bzw. Finanzberatern

• Transparenz der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und Regeln für nicht mehr angebotene Produkte

• Praktiken der guten Unternehmensführung (Good Governance)

• Anwendungsbereich von Artikel 5-6 der Taxonomie-Verordnung.

Ein Jahr später, im Mai 2023 wurden diese erstmalig in Form von Fragen und Antworten (Q&A) veröffentlicht und beantwortet. Die Q&A fassen die Antworten der Europäischen Kommission auf Fragen zur Auslegung des Unionsrechts gemäß Artikel 16b(5) der ESA-Verordnungen, die blau kodiert sind, und die Antworten der ESAs zur praktischen Anwendung oder Umsetzung der SFDR gemäß Artikel 6b(1) der ESA-Verordnungen, die nicht farblich kodiert sind, zusammen.

Nunmehr wurde 12. Januar 2024 eine aktualisierte Fassung der Q&A veröffentlicht (JC 2023 18[1]). Darin wurden zwischenzeitlich neue Rechtsakte integriert und auf diese referenziert, beispielsweise die EU-Lieferkettenrichtlinie („CSDDD“) oder die angepassten Delegierten Rechtsakte zur SFDR. Daneben wurden redaktionelle, jedoch keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.

Die Thematik, die Fragen sowie die Antworten bleiben unverändert und für Finanzunternehmen besteht insoweit kein Handlungsbedarf. Eine deutsche Version der Q&A ist bislang nicht verfügbar.


[1] JC 2023 18 – Consolidated JC SFDR Q&As (europa.eu)

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