Nachhaltigkeit 2025: So nutzt ESG Unternehmen

Nachhaltigkeitsthemen sind gegenüber anderen wichtigen Ereignissen 2024 in den Hintergrund getreten. Dennoch gab es eine Vielzahl an bedeutenden Initiativen zur Weiterentwicklung der ESG-Regulierung, die ganze Branchen in Atem gehalten haben.

So hat die schrittweise Einführung von Berichtspflichten nach der EU-Taxonomie und der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) viele Unternehmen intensiv beschäftigt. Ebenfalls zu nennen ist das Drama um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die durch Änderungsvorschläge in letzter Minute, kaputte Abstimmungsgeräte und eine spätabendliche Einigung über ein späteres Inkrafttreten von sich reden machte. Und auch für 2025 steht wieder eine lange To-Do-Liste an, die den neuen Bundestag beschäftigen wird.

  1. Ein CSRD-Umsetzungsgesetz
  2. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  3. Die Richtlinien über die Reparatur von Waren und gegen Greenwashing

Dr. Christine Toman, Anwältin bei GSK Stockmann, erläutert im Rahmen des „Gipfeltreffens der Weltmarktführer“ des Handelsblatts und in einem Beitrag im PROMAGAZIN, warum Unternehmer Berichtspflichten über „Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung“ nicht als Hemmnis begreifen sollten.

Hier geht es zum Beitrag auf Handelsblatt: ESG 2025: Alles bleibt anders – Handelsblatt Live

Den Artikel im PROMAGAZIN finden Sie hier (Quelle: www.pro-magazin.de): 250112-pro-Magazin-ESG-Toman.pdf (öffnet in neuem Fenster)
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