Dr. Martin Prothmann, Rechtsanwalt

Mieterdienstbarkeiten im Gewerbemietverhältnis: Fluch und Segen

Gewerblichen Mietern geht es häufig um Stabilität ihres Mietvertrages. Geht der Vermieter insolvent, kann ein Käufer oder Ersteigerer, der die Immobilie aus der Insolvenzmasse oder der Zwangsversteigerung erwirbt, das Mietverhältnis trotz vereinbarter Festlaufzeit vorzeitig kündigen – auch wenn der Mieter erhebliche Investitionen in Inventar und Ladenbau getätigt hat oder der Standort strategisch besonders wichtig ist.

Verhandlungsstarke Lebensmittelhändler verlangen in den Mietverträgen deshalb schon lange eine Mieterdienstbarkeit. Im aktuellen Marktumfeld wird sie auch zunehmend von größeren Konzernen oder Single-Tenant-Nutzern verlangt – aus Angst vor der Insolvenz des Vermieters.

Was sich hinter einer Mieterdienstbarkeit genau verbirgt und wie sie rechtssicher formuliert werden kann, erläutert Dr. Martin Prothmann, Anwalt und Partner bei der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann, in einem Beitrag für den ImmobilienReport Metropolregion Rhein-Neckar.

Den gesamten Artikel lesen Sie auf Seite 9: ImmobilienReport Metropolregion Rhein-Neckar: Ausgabe 181 (immobilienreport-rhein-neckar.de)

Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner