Bislang konnten Häfen und Reedereien selbst entscheiden, ob sie Landstrom anbieten und nutzen. Der Europäische Gesetzgeber greift nun ein, da der Schiffsverkehr einen Beitrag zur Emissionsreduzierung leisten soll.
Welche Pflichten werden damit aus der EU-Verordnung für die landseitige Stromversorgung von Schiffen entstehen? Unser GSK Update skizziert die geplanten Änderungen.