In der Vergangenheit waren sich alle einig, dass Hausverteilanlagen in Immobilien aber auch kleinere Quartiers- oder Arealnetze (in Gewerbeparks oder in Gebäudekomplexen) nicht der energierechtlichen Regulierung unterliegen. Diese Gewissheit ist dahin. Der BGH hat am vergangenen Freitag die Entscheidungsgründe zu seiner neuen „Kundenanlagen“-Rechtsprechung veröffentlicht. Es geht um die Frage, wann Stromverteilanlagen regulierte Netze und wann sie nicht-regulierte Kundenanlagen sind. Projektentwickler, Eigentümer und potentielle Erwerber von Liegenschaften mit eigenen Stromverteilanlagen „hinter dem Netzanschluss“ sollten die Relevanz der neuen Rechtsprechung sowie mögliche Risiken und Konsequenzen prüfen. Einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft unser aktuelles GSK-Update „Sind Immobilien-, Gewerbe- und Industrieunternehmen jetzt alle regulierte Netzbetreiber?“.
08.07.2025