Sind Immobilien-, Gewerbe- und Industrieunternehmen jetzt Netzbetreiber?

Bisher waren Kundenanlagen, z.B. in Wohnquartieren, Gewerbeparks oder an Industriestandorten von der Regulierung von Energienetzen ausgenommen. Das Urteil des EuGH vom 28. November 2024 sah darin jedoch einen Verstoß gegen Europarecht. Der BGH ist dieser Entscheidung mit seinem Beschluss vom 13. Mai 2025 gefolgt. Betreiber von Kundenanlagen sollten deshalb prüfen, ob sie betroffen sind, die drohenden Folgen abschätzen und entscheiden, wie sie nun weiter vorgehen.

Jetzt herunterladen
Drucken
Pressekontakt:

Ansprechpartner