HOAI 2021 – Abschied von gesetzlichen Mindestsätzen (und Höchstsätzen)

Mit Neufassung der HOAI zum 01.01.2021 entfällt die lange diskutierte gesetzliche Bindung der Honorare von Architekten und Ingenieuren an Mindestsätze (und deren Begrenzung auf Höchstsätze). Auslöser der Änderung ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sowie ein Urteil des EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren aus dem Jahr 2019. Wie Honorare künftig vereinbart werden, und ob die Neuregelung zu einer grundsätzlichen Abkehr von der – nicht ganz einfachen – Systematik der Honorarermittlung nach HOAI führen wird, bleibt abzuwarten.

Weiterhin offen ist die spannende Frage, wie mit Mindestsatzunterschreitungen aus „Altverträgen“ umzugehen ist. Die hierfür maßgeblichen europarechtlichen Fragen (Stichwort: unmittelbare Wirkung von EU-Richtlinien zwischen Privaten) wurden vom BGH an den EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung hierzu ist wohl nicht vor Ende 2021 zu erwarten.

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