GSK Update: Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

VERSCHÄRFTE INVESTITIONSKONTROLLEN ALS REAKTIONEN AUF DIE CORONA-KRISE

Anfang April veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), nach welchem deutlich wird, dass Investitionen durch Unionsfremde in Deutschland künftig deutlich höheren Hürden unterliegen werden (ausführlich hierzu GSK Update „Änderung des Außenwirtschaftsgesetz 2020 –
Auf dem Weg zum Protektionismus?“ vom 28.04.2020, abrufbar hier). Der Novelle des AWG folgend, hat das BMWi jetzt – beschleunigt durch die Corona-Pandemie – einen Entwurf zur Novellierung der Außenwirtschafts-verordnung (AWV) vorgelegt. Unternehmen des Gesundheitssektors sollen danach weitreichend vor ausländischen Investoren geschützt werden. Außerdem enthält die AWV-Novelle erstmals eine Konkretisierung der Frage, in welchem Fall eine Akquisition eine Gefahr darstellt und deshalb zu untersagen ist. In unserem GSK Update haben wir die wichtigsten Fakten und Änderungen der AWV-Novelle zusammengefasst.

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