Das mobile Arbeiten wird bei GSK Stockmann zum kanzleiweiten Standard. Wir möchte damit auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie den veränderten Anforderungen an eine moderne Arbeitswelt entsprechen und so zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität beitragen.
Ziel ist, dass alle Beschäftigten einen Tag pro Woche außerhalb der Kanzleiräume mobil arbeiten können. Dieser Rahmen kann individuell ausgeweitet werden. Eine kanzleiweite Umfrage hatte den Wunsch nach mehr Flexibilität und individuellen Lösungen, aber auch für verbindliche Regelungen für die Ausgestaltung des dezentralen Arbeitens bestätigt.
„Die Befragung hat uns darin bestärkt, dass die Zeit für eine solche Regelung reif ist“, resümiert Dr. Oliver Glück, Co-Managing Partner und HR-Verantwortlicher bei GSK Stockmann. „Wie viele andere Unternehmen haben wir im vergangenen Jahr coronabedingt einen Crash-Kurs in Sachen Digitalisierung und Arbeitsflexibilität absolviert. Wir haben zu unserer Freude festgestellt, dass wir auch dezentral dasselbe Maß an Qualität und Motivation gewährleisten können wie in der Kanzlei vor Ort. Das flexible Arbeiten passt sehr gut zu unserer positiven Kanzlei- und Teamkultur. Diese Erfahrungen haben uns bei der Erstellung eines Konzeptes für das mobile Arbeiten sehr geholfen.“
Der Wunsch nach mobilem Arbeiten ist nicht nur innerhalb der Kanzlei, sondern auch auf dem Bewerbermarkt deutlich wahrnehmbar, so Glück: „In den Gesprächen stellen wir immer wieder fest, dass flexible Modelle nicht nur gewünscht, sondern gefordert werden. Ich halte unsere Regelung für einen wesentlichen Schritt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und für Bewerberinnen und Bewerber weiterhin erste Wahl zu bleiben.“