GSK Stockmann hat im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, ein verfassungsrechtliches Gutachten zu den Auswirkungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) des Bundes auf das Hamburgische Klimaschutzgesetz erstellt.
Am 12.05.2020 ist das neu gefasste Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) in Kraft getreten. Dadurch hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) den ordnungsrechtlichen Rahmen dafür geschaffen, bis zum Jahr 2050 weitgehende Klimaneutralität zu erreichen und die C02-Emissionen der Stadt um 95% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Das am 01.11.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) des Bundes überlagert das Landesgesetz und führt dazu, dass in Teilen landesrechtliche Regelungen nicht mehr anwendbar sind.
GSK Stockmann hat für die FHH mit einem Team um Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis und Dr. Jan Hennig ein verfassungsrechtliches Gutachten erstellt und dabei insbesondere die Gesetzgebungskompetenzen im Gebäudeenergieeinsparrecht sowie mögliche Auswirkungen des GEG auf das HmbKliSchG geprüft. Hierbei konnte die Kanzlei ihre Expertise im Öffentlichen Sektor und im Sektor Energiewirtschaft einbringen und dabei auch auf die besonderen Kompetenzen im Verfassungsrecht zurückgreifen.
Berater FHH:
GSK Stockmann: Dr. Jan Hennig (Federführung), Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis; Associates: Nika Richard (alle Öffentliches Recht)