FAQs zu den wichtigsten PRIIP-Vorgaben ab dem 01.01.2023

Die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIP-Verordnung) traten bereits zum 01.01.2018 in Kraft. Nähere Einzelheiten werden durch technische Regulierungsstandards in Form von Delegierten Verordnungen festgelegt (Verordnung (EU) 2017/653, zuletzt geändert durch die Delegierten Verordnung (EU) 2021/2268).

Die Regelungen betreffen sog. verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, kurz „PRIIP“) und verpflichten alle Hersteller und Personen, die über PRIIP beraten oder sie verkaufen.

Für den Fondsbereich gelten derzeit noch Ausnahmeregelungen, die aber Ende 2022 auslaufen. Ab dem 01.01.2023 sind die PRIIP-Regelungen damit auch im Fondsbereich verpflichtend, was einige neue Herausforderungen sowohl für die Fonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften als auch für die Fondsvertriebe mit sich bringt.

Mit unserem GSK Update bieten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen ab 2023 geltenden Neuerungen, die Sie im Zusammenhang mit der PRIIP-Regulatorik unbedingt kennen sollten.

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