Update Taxonomie – Was gibt es Neues?
Ein Webinar der ZIA Akademie
Der EU Action Plan on Sustainable Finance bringt eine Fülle neuer Anforderungen auch für die Immobilienwirtschaft. Nachdem die Offenlegungs- und die Taxonomie-Verordnung in Kraft getreten sind, werden vss. im Oktober nun auch die technischen Bewertungskriterien, wann wirtschaftliche Tätigkeiten ökologisch nachhaltig sind, final feststehen.
Der technische Anforderungskatalog der EU erfasst u.a. auch vier wesentliche Tätigkeitsbereiche der Immobilienwirtschaft:
Errichtung von Neubauten, Akquisition und Bestandshaltung, umfassende Sanierungen sowie spezifische Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Umweltziele Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel.
In unserem Seminar werden Ihnen die technischen Kriterien in ihrer aktuellsten, finalen Fassung vorgestellt.
Dr. Christoph Strelczyk führt in die rechtliche und politische Ausgangslage der Taxonomie-VO ein. Dabei geht er auch auf die unterschiedlichen Adressaten der neuen Regelungen und die sich danach unterscheidenden Mechanismen der Offenlegungspflichten ein. Sodann werden die technischen Anforderungen der Taxonomie-VO für die vier Tätigkeitsbereiche
im Detail erläutert. Insbesondere wird Herr Dr. Strelczyk hier auch auf die Unklarheiten und Zweifelsfälle eingehen, die sich angesichts der vorgelegten Kriterien abzeichnen.