Seit dem 4. August 2024 gilt die novellierte EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED), während die gesetzliche Umsetzung in Deutschland noch aussteht.
Timo Aust, Rechtsanwalt bei GSK Stockmann, erläutert die neuen rechtlichen Vorgaben für Betreiber von Industrieanlagen: Geplant sind insbesondere verbindliche Umweltmanagementsysteme mit Transformationsplan, strengere Emissions- und Umweltleistungsgrenzwerte für Material-, Wasser- und Energieverbrauch, erweiterte Veröffentlichungspflichten sowie eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf etwa Gigafactories.
Bei schwersten Verstößen drohen Geldbußen von mindestens drei Prozent des Jahresumsatzes und Schadensersatzansprüche bei Gesundheitsschäden. Hinzu kommen Unsicherheiten durch das EU-Umwelt-Omnibus-Paket, das weitere Anpassungen bringen kann. Wie der weitere parlamentarische Prozess ausgeht und welche konkreten Änderungen sich daraus ergeben, bleibt abzuwarten.
Was Unternehmen jetzt im Blick behalten sollten, erläutert Timo Aust in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.