Die doppelte Wesentlichkeit ist der Dreh- und Angelpunkt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD. Bereits seit 2014 müssen bestimmte Unternehmen unter der Non-Financial Reporting Directive neben ihrer finanziellen Berichterstattung auch über nicht-finanzielle Themen berichten. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive werden diese Berichtspflichten, nun unter der Überschrift „Nachhaltigkeitsberichterstattung“, massiv erweitert.
Dr. Christine Toman, Anwältin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann, erklärt in einem Artikel in AssCompact, welche Unternehmen unter die neuen Berichtspflichten fallen und mit welchen Folgen sie rechnen müssen.