Nach gut zweijährigen Verhandlungen zur Anpassung der AIFM- und OGAW-Richtlinien wurde am 26. März 2024 der finale Text veröffentlicht. Die wesentlichsten Neuerungen führt die AIFMD II im Bereich der Kreditfonds ein. AIF- und OGAW-Verwaltungsgesellschaften werden zudem dazu verpflichtet, für offene Fonds mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Tools aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen. Die Anforderungen an Auslagerungen und an die Substanz der Verwaltungsgesellschaften gerade im Bereich der Mitglieder der Leitungsorgane werden erhöht. Der Umfang der zulässigen Tätigkeiten, aber auch der im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Unterlagen, werden erweitert. Das Meldewesen für AIF- und OGAW-Verwaltungsgesellschaften wird harmonisiert, wobei der Umfang der Meldungen insbesondere betreffend Auslagerungsvereinbarungen erweitert wird. Die Änderungen sind grundsätzlich ab dem 16. April 2026 anzuwenden, Änderungen im Bereich des Meldewesens erst ab dem 16. April 2027. Erfahren Sie in unserem GSK-Update die Details der anstehenden und umzusetzenden Änderungen.
30.04.2024