Das Infrastrukturzukunftsgesetz (InfraStZuG) ist am 28. Juli 2026 in Kraft getreten und bringt wesentliche Änderungen für Planung und Genehmigung von Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland. Digitalisierte und beschleunigte Verfahren, klare Fristen und Erleichterungen im Umweltrecht sollen den Ausbau von Verkehrs- und Energieprojekten voranbringen. Unternehmen, Behörden und Investoren profitieren von transparenteren Abläufen und erhöhter Rechtssicherheit – allerdings bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen, etwa im Bereich der technischen und personellen Umsetzung, beim Datenschutz sowie bei neuen Prioritäten im öffentlichen Interesse. Zudem bleibt offen, wie sich die Erleichterungen im Natur- und Umweltschutzrecht auf die Rechtsdurchsetzung und die öffentliche Wahrnehmung auswirken werden. Unser GSK Update analysiert die praktischen Chancen und Risiken des Gesetzes und gibt Empfehlungen zur Vorbereitung auf die neuen Anforderungen.
Lesen Sie den vollständigen Fachbeitrag und erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf die neuen Rahmenbedingungen des Infrastrukturzukunftsgesetzes vorbereiten können.